In Deutschland geheiratet, in den USA geschieden?

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Wer die Scheidung beim Gericht beantragt definiert damit den Gerichtsstand. Dies wird oft sogar soweit ausgenutzt, daß Kläger die in einem Drittland indem sie nichteinmal ansässig sind die Scheidung beantragen (oder aus anderen Gründen klagen), wenn sie in der lokalen Jurisprudenz Vorteile sehen. Für diesen Misstand hat sich der Begriff "Gerichtstourismus" gebildet. Ein beliebtes Scheidungsziel ist zum Beispiel Großbritannien.

Das Gericht an dem die Ehe geschieden wird ist das Gericht, das für den Bezirk zuständig ist, in dem der letzte gemeinsame eheliche Wohnsitz war.

Und wenn die Ehe nach deutschem Recht geschlossen wurde, muss sie auch nach deutschem Recht geschieden werden - unabhängig in welchem Land.

ericMalaga  27.10.2011, 12:59

Nach deutschem Recht, damit die Scheidung in Deutschland rechtskräftig ist vielleicht. Aber andersrum genauso. Wenn sie in den USA leben interessiert dort das dt. Recht keinen. Es gibt genug Beispiele, z.B. dass die Rückkehr eines Partners nach Deutschland mit Kindern als Kindesentführung geahndet wird, etc.

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Vielmehr sind die deutschen Gerichte (zumindest auch) zuständig, wenn

wenigstens einer der beiden Eheleute Deutscher ist, gleich ob sie im Inland oder im Ausland wohnen

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/eherecht/content_03_02.html

strandparty  29.10.2011, 11:03

Das gilt aber nur, wenn der ausländische Ehepartner keinen Pass aus einer der Siegernationen des 2. Weltkriegs hat, d.h. für USA, GB und Frankreich gelten Sonderregelungen.

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Sicherlich ist das möglich. Mindestens über die Deutsche Bootschaft oder Konsulat. Was das allerdings mit Ungerechtigkeiten zutun hat verstehe ich nicht.

Nein. Wenn man seine Familie hinters Licht geführt und die Heirat verheimlicht hat, hilft einem dabei nicht auch noch das Gericht!!