2. Hochzeit kirchlich möglich?

7 Antworten

Die Frage ist etwas komplizierter als es im ersten Moment scheint. Um eine Antwort geben zu können, müsste man die näheren Umstände der standesamtlichen Hochzeit kennen: war der Partner damals auch evangelisch, z.b.?

Mein Vorschlag ist: ihr beide geht zu dem katholischen Pfarrer und sagt ihm gleich, was Sache ist. Er wird sich eure Situation anhören und ggf. die notwendigen Schritte einleiten, die unter bestimmten Umständen (ich will dir in Unkenntnis der Sachlage keine Hoffnungen machen!) eine kirchliche Eheschließung möglich machen.

Was das Brautkleid betrifft, so ist es keine kirchliche Vorschrift, sondern eher gesellschaftliche Konvention, dass nur Frauen, die noch keine Geburt hinter sich gebracht haben, in weiß gehen. Von daher wäre das weiße Brautkleid in deiner Situation nicht angebracht.

DanielaM1983 
Fragesteller
 30.04.2015, 15:23

Ja, der damalige Partner war auch evangelisch.

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omikron  30.04.2015, 16:37
@DanielaM1983

Ok, das erschwert die Ausgangslage.

Bitte unbedingt beim katholischen Pfarrer anklingeln und ausloten (lassen), ob es Möglichkeiten gibt.

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Nach katholischem Recht kannst du nicht kath.-kirchlich heiraten.

Der Grund besteht darin, dass ev. Christen auch standesamtlich gültig heiraten können, weil für sie die Ehe kein Sakrament ist. Die kath. Kirche erkennt daher die standesamtlich geschlossene Ehe von ev. Christen an, so dass die Unauflöslichkeit auch nach einer Scheidung besteht (aus kath. Sicht). Von daher darf ein kath. Partner keinen geschiedenen ev. Christen heiraten, eine kirchliche Trauung durch einen kath. Priester ist nicht möglich. Ohne kath. Trauung ist aber die Ehe für den kath. Partner auch nicht gültig.

Eine neue und gültige Ehe wäre nur dann möglich, wenn es für deine 1. Ehe einen Annullierungsgrund gäbe.

Da Du nur standesamtlich verheiratet warst, wäre es laut katholischem Recht machbar. Denn entscheidend ist laut kath. Recht nur die kirchliche Trauung. Da Du beim 1. Mal nicht kirchlich gereitet hast, sollte der Pastor eigentlich nichts dagegen haben, außer es sprechen seiner Meinung nach andere Gründe gegen die Hochzeit.

DanielaM1983 
Fragesteller
 30.04.2015, 15:00

Und wie sieht das nach evangelischem Recht aus? Wo die Trauung abgehalten werden soll, steht nämlich noch nicht fest.

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drachenfreund  30.04.2015, 16:55
@DanielaM1983

Die evangelischen Kirchen in Deutschland (gemeint sind die Kirchen der EKD) haben normalerweise keine Probleme mit der Heirat Geschiedener. Zu den evangelischen Freikirchen kann ich Dir nichts sagen, hängt wahrscheinlich vom Bibel- und Liturgieverständnis des Pfarrers und der Gemeinde ab.

Eber egal ob evangelisch oder katholisch - Wichtig sind die Vorgespräche. Der Pfarrer/Priester hat auch das Recht nein zu sagen, wenn der Meinung ist dass Euch der "Bund vor Gott" nicht ernst genug ist oder sonstige Bedenken hat.

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omikron  30.04.2015, 15:10

Das meint man zwar immer, stimmt aber nicht.

Eine standesamtliche Ehe ist nach dem Kirchenrecht nicht "nichts", sondern es selbstverständlich erst mal eine Ehe. Die katholische Kirche hält jeden volljährigen Menschen für so erwachsen, dass sie das, was er tut, akzeptiert (auch wenn sie es nicht in jedem Fall gutheißt). Das gilt auch für die Ehe. Von daher ist dein Satz in Fettschrift definitiv falsch.

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drachenfreund  30.04.2015, 15:50
@omikron

Entscheidend ist doch dass die Ehe als heiliges Sakrament verstanden wird. Kann den ein Standesbeamter eine sakrale kirchliche Handlung durchführen? Braucht es dazu keinen Pfarrer oder Pastor? Wird eine Eheschließung ohne kirchlichen Charakter auch als "Bund vor Gott" verstanden?

Kannst Du zu den Fragen etwas sagen. Ich lasse mich gern eines besseren belehren

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omikron  30.04.2015, 16:34
@drachenfreund

Entscheidend ist, dass die Partner sich das Ehesakrament gegenseitig spenden.

Eine Eheschließung ohne kirchlichen Charakter kann deshalb durchaus als Bund vor Gott und als heiliges Sakrament verstanden werden. Denn wenn die Brautleute die Spender des Sakramentes sind, ist es bei bestimmten Konstellationen völlig unerheblich, ob der Zeremonie ein Pfarrer, ein Standesbeamter, der Nachbar oder niemand beiwohnt.

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drachenfreund  30.04.2015, 17:03
@omikron

OK, man lernt nie aus. Heißt das Daniela braucht es in der kath. Kirche erst gar nicht zu probieren?

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omikron  30.04.2015, 18:03
@drachenfreund

Probieren sollte sie es schon, zumal der neue Partner ja katholisch ist. Es gibt schon einige Türchen, die sind zwar nicht so breit wie bei der evangelischen Fraktion, aber dennoch vorhanden. Deshalb wäre es schon einen Versuch wert.

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Ich find den Gedanken schon schräg: mehrfach "bis dass der Tod Euch scheidet".

Wenn Ihr wen findet, der Euch traut, dürft Ihr wohl 

DanielaM1983 
Fragesteller
 30.04.2015, 15:05

Viel schräger finde ich es, nur um dem Motto "bis dass der Tod Euch scheidet" gerecht zu werden, eine Ehe aufrecht zu halten, die allen Beteiligten (einschließlich den Kindern) nur noch Kummer und Leid für den Rest des Lebens beschert.

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Eine zweite kirchliche Trauung nach einer Scheidung ist zwar möglich, aber man benötigt dazu eine „Ausnahmegenehmigung“. Ob sie erteilt wird, entscheidet der zuständige Pfarrer.

isebise50  30.04.2015, 14:52

Sie war doch "nur" standesamtlich verheiratet!

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Raubkatze45  01.05.2015, 07:25
@isebise50

für ev. Christen ist die Ehe kein Sakrament und deshalb auch standesamtlich gültig.

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