Im Supermarkt die Schultasche öffnen?
Hi,
ist es eigentlich rechtens, dass die Mitarbeiterin an der Supermarktkasse gegen meinen Willen in meine Schultasche schaut (Betonung auf gegen meinen Willen)?
Weil sie wollte das heute tun und ich hab das nicht so gern, da ich in der Tasche z.B. auch ein Tablet mitführe
8 Antworten
Nur auf frischer Tat ertappte Kunden müssen ihre Taschen öffnen. Das Wichtigste in Kürze: Ohne einen konkreten Verdacht ist eine Taschenkontrolle im Supermarkt unzulässig. Verweigern Sie eine unbefugte Taschenkontrolle, ist dies kein Grund für ein Hausverbot.
ja es steht im text
"... Die verdächtige Person kann zwar bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, aber darf ausschließlich von den Polizeibeamten durchsucht werden."
Nein, das müssen sie auch nicht, wenn sie gestohlen haben.
Das darf nur die Polizei, wenn der Dieb sie nicht vorzeigen will.
Es kann sein, dass das Hausrecht es ihnen gestattet. Du darfst nein sagen, aber dann dürfen sie dich auch wegschicken.
Das darf sie nicht, auf keinen Fall.
Sie dürfen Dich aber vor die Tür setzen und Hausverbot erteilen.
Wo liegt das Drama, wenn sie Dein Tablett sieht.
Das Drama liegt darin, dass es meine Tasche ist und ich da keine fremden Flossen drinhaben will
Ja, wie gesagt. Der Supermarkt hat das Recht Hausverbot zu erteilen.
Nein. Wenn der Supermarkt einfach nur so schauen will ohne Grund, ist auch das kein Grund für ein Hausverbot.
Der Supermarkt darf Dir sogar Hausverbot geben, weil ihm Deine Nase nicht gefällt.
Die haben da Hausrecht und bestimmen, wer rein kann und wer nicht.
Nein, das würde gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
Das ist falsch. Das Gleichbehandlungsgesetz hat da keinerlei Wirkung.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 1 Ziel des GesetzesZiel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Und wenn einem die Nase nicht passt ist das keine Diskrimierung? Mir ist schon klar worauf du hinaus willst. Niemand wird da klagen. Grundsätzlich darf der Markt das aber trotzdem nicht. Nur wer soll da klagen?
Das Gesetz gilt nur bei Diskriminierungen wegen Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung oder Alter.
Deswegen habe ich das Gesetz extra gepostet.
Jeder darf Dich wegen Deiner Nase, Deiner Kleidung oder sonstigen Dingen diskriminieren.
Das ist nicht verboten.
Und der Supermarkt darf grundsätzlich jedem Hausverbot geben, der ihm nicht passt. Nur nicht aus den im AGG Gründen darfst Du nicht diskriminiert werden. Aus allen anderen schon.
Es gibt jede Menge Menschen, die wegen solcher Dinge klagen.
Sie dürfen auf freiwilliger Basis rein sehen, können dir aber wenn du es nicht gestattest sagen, dass du in Zukunft nur noch ohne Tasche in den Markt darfst.
da ich in der Tasche z.B. auch ein Tablet mitführe
Das Tablet interessiert die mal gar nicht. Die kucken nur kurz und das wars.
Wenn man das natürlich verweigert, wirkt es nicht unbedingt seriös.
Da gehe ich auch gern ohne Tasche rein und sperre sie in meinen Mietspind an der Schule. Hauptsache die grabscht nicht in meine Tasche
Rein greifen dürfen sie nicht, nur schauen.
Greifen wäre durchsuchen, das deckt "Darf ich mal rein sehen" nicht mehr ab.
Ne die hat die Hand reingesteckt das war ne Kassiererin der etwas anderen Sorte
Gegen deinen Willen ist das nicht rechtens. Aber sie kann darauf bestehen, dass du wartest bis die Polizei kommt und DIE darf sie dann durchsuchen, wenn die Dame glaubhaft macht, dass du geklaut hast
Ja aber wenn ich ertappt werden würde, (das ist jetzt fiktiv) könnte ich auch sagen ne ich warte auf die Polizei oder?