Im Ramadan fasten und bei der Arbeit Alkohol verkaufen?

11 Antworten

Es ist Haram als Muslim Alkohol zu verkaufen, das kann ich dir mit 100% sicherheit sagen. Hör nicht auf die leute die dir sagen es sei erlaubt, diese reden von sich aus, ohne gelernt zu haben...!

Zannati  27.06.2012, 19:37

"Dschabir Ibn 'Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen, als er in Makka im Jahre der Eroberung war:

»Wahrlich, Allah verbietet, und auch Sein Gesandter, den Handel mit dem Alkohol, den verendeten Tieren, dem Schwein und den Götzenbildern (bzw. Götzenfiguren).«

Darauf wurde ihm folgende Frage gestellt: »O Gesandter Allahs, wie ist es mit dem Fett der verendeten Tiere? Denn damit werden Schiffe angestrichen und Leder gepflegt und von den Menschen als Brennstoff für ihre Lampen gebraucht.«

Der Prophet sagte: »Nein! Das ist verboten!« Dann sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm: »Allah verfluche die Juden denn Allah hat ihnen wahrlich das Fett dieser Tiere verboten** und sie sammelten es, verkauften es und verzehrten den Erlös davon.« ... "

Bukhary

Vgl. auch Qur'an-Vers 6:146

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Die gibst den Alkohol ja nur an diejenigen weiter, die ihn aus dem Discounter kaufen, und legst das Geld, das sie dir geben, dann in die Kasse des Discounters. Aber wenn dich das immernoch stört, sagst Du ihnen halt, dass sie sündigen, wenn sie Alkohol trinken.

Liebe Fragestellerin! Du lebst nunmal in einem land mit nichtmuslimischer Tradition und nichtmuslimischer Bevölkerungsmehrheit! Alkohol - in Maßen - zu trinken gehört nunmal zur Kultut dieses Landes, das nunmal Deine "Heimat" geworden ist - was ja nach isl. Verständnis auch nicht ohne Allahs Willen (oder zumindest nicht ohne sein Zulassen) geschehen konnte! Es ist einE Sache, selbst seiner eigenen Kultur und Religion treu zu bleiben (keinen Alkohol zu trinken), eine andere Sache ist es, zu respektieren, dass die Einheimischen ihrer Kultur und Religion treu bleiben! Außerdem verkaufst Du ja nichts, Du kassierst lediglich! Etwas anderes wäre es, wenn Du in einer Weinhandlung die Kunden beraten würdest etc.! Viel Spaß und Segen beim Ramadanfasten!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium an div. Universitäten sowie Intereligiöser Dialog.

Das Verhelfen zu einer Sünde ist ebenfalls eine Sünde und das Verhelfen zum Unglauben ist ebenfalls Unglaube. Das Verkaufen von Alkohol ist eine große Sünde! Aber dein Fasten wird dadurch nicht ungültig, du bist verpflichtet zu fasten. Aber ob die Belohnung für das Fasten entfällt oder verringert, wird musst du einen Schech/Hoca fragen.

Erstens ist das SCHWACHSINN! Du verkaufst ihn! Du trinkst ihn nicht! Zweitens dürftes du als Türke dann auch kein Schweinefleisch verkaufen! Drittens könntest du mit so einem Quatsch deinen Job aufs Spiel setzen! Wegen so einem Schwachsinn wird dir kein Arbeitgeber frei geben!