Ich muss meinen Roller drosseln, muss ich danach zum TÜV?

4 Antworten

Allerdings sind mit dem Führerschein der Klasse B nur Roller erlaubt, die maximal eine Geschwindigkeit von 45km/h haben.

Nein.

§76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
 8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Nein , alles gut . Es gilt das was in den Papieren steht.

Der Roller hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50km/h, nicht Mindestgeschwindigkeit. Den darfst du mit Klasse B (AM) fahren, wie er ist. Du dürftest auch ein Ostmoped mit 50cm³ und 60km/h fahren.

Das lass mal alles, wie es ist.

Brauchst du nicht zu drosseln.

DerMilkaKeks 
Fragesteller
 06.03.2023, 23:32

Der von dem ich ihn habe sagte, er könne auch bis zu 60 km/h fahren. Das wäre ja dann trotzdem zu schnell oder? ist es möglich dass vorher eine Drossle herausgebaut wurde oder kann der Roller eh nicht schneller als 50 fahren, wenn das in der Betriebserlaubnis steht? Will mich nur an die Regelungen halten, hab den Führerschein gerade erst bekommen, ich hab kein Bock den direkt wieder zu verlieren. Kann ich ihn überhaupt drosseln lassen wenn er so alt ist?

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