Ich kann beerdigungskosten nicht bezahlen was passiert jetzt?

4 Antworten

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In der Praxis werden die Kosten zunächst von der Stadt oder Gemeinde übernommen, die sich dann an die Angehörigen wendet. Diese müssen aber nur dann die Beerdigung zahlen, wenn dies für sie nicht grob unbillig ist, insbesondere wenn der Nachlaß des Verstorbenen nicht ausreicht und sie selbst mittellos sind. In diesem Fall haben Angehörige sogar ein Recht darauf, dass die Kosten vom Sozialhilfeträger (Landkreise/kreisfreie Städte) übernommen werden. Sind die Angehörigen aber selbst vermögend, müssen sei auch bei einem verschuldeten Nachlaß die Kosten der Beerdigung übernehmen.

Wenn der Sozialhilfeträger die Kosten übernimmt, bleibt die Durchführung der Beerdigung, die Totenfürsorge Sache der Angehörigen. Aber aufgepasst: Der Sozialhilfeträger übernimmt nur die Kosten einer ortsüblichen Beerdigung. Hierzu zählen in der Regel:

Leichenschau, Leichenbeförderung, Leichengebühren, Waschen, Kleiden und Einsargen der Leiche, Sargträger, Totengräber, Erwerb des Grabplatzes, einfaches Grabkreuz, Urne, Benutzung des Leichenhauses, Sarg, Grabeinfassung, Erstbepflanzung des Grabes, ortsüblicher Grabschmuck und Verständigung der nächsten Angehörigen.

(Quelle: http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/tipps/beerdigung_pflichten.php)

ich bin mir da nicht sicher, ob die Antwort von Naturtrueb stimmt. Denn nach den Sozialgesetzen sind Verwandte in auf- und absteigender Linie - das sind eltern/kinder - gegenseitig zum unterhalt verpflichtet. Und so blöd es sich anhört, die Beerdigung würde Kostenmäßig zum Unterhalt gehören. Sicher ist, dass dein Vater als erster zur Zahlung verpflichtet ist ..aber wenn der nicht zahlen könnte, denke ich, man würde auf dich zukommen. Also : sicherheitshalber schlau machen

Waren deine Eltern geschieden? Dann muß der Ex-Mann nicht zahlen.

Geh am Montag morgen zur Stadtverwaltung (Dienst für Soziales) und schildere dort dein Problem. Es wird sich eine Lösung finden.

Die am nächsten stehenden Verwandten bezahlen die Beerdigung. Sie sind die "offiziellen" Erben - auch der Schulden. Dein Vater wäre als Bruder der Verstorbenen dran, wenn sie keine Kinder hat. Schlage die Erbschaft aus! Lasse ggf. eine einfache Beerdigung machen (Feuerbestattung, anonyme Beisetzung), das kostet am wenigsten. Das Geld dann vom Vater zurückfordern!

nixi001  15.09.2012, 17:06

hallo hallo- das sind verschiedene Dinge. Die erbschaft -auch das ausschlagen - hat NICHTS mit den Beerdigungskosten zu tun !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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XXXperuXXX  15.09.2012, 17:12

Dein Vater wäre als Bruder der Verstorbenen dran,

So wie ich das verstanden habe, ist die Mutter der Fragestellerin verstorben....nicht die Tante...

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