Ich habe mir Yeezys aus China bestellt die fake sind ich habe angst das der Zoll die auspackt und vernichtet was müsste ich dann machen?

3 Antworten

Dem Zoll liegt ein Grenzbeschlagnahmeantrag der Adidas AG vor. Zudem hat Adidas das Design der Yeezy Boost schützen lassen. Daher ist auch der Vertrieb und Handel mit Designkopien illegal und der Zoll kann auch hier einschreiten.

Durch die Stellung eines Grenzbeschlagnahmeantrages unterbinden Rechteinhaber den Import gefälschter Markenware im Postsendeverfahren aus dem EU AUsland.

Anders als beim tolerierten Mikroimport von Markenfälschungen im Rahmen der Reisefreigrenzen gibt es hier keinerlei Ausnahmen.

Der Zoll ist nach dem in Deutschland geltenden Markengesetz verpflichtet bei einer Kontrolle von Postsendungen aus dem EU Ausland die gefälschten Markenartikel zu beschlagnahmen und den Rechteinhaber zu unterrichten.

Kann man auch auf der Webseite des Zoll nachlesen.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Marken-und-Produktpiraterie/faq1.html?nn=17220

Woher ich das weiß:Hobby – Begleite das Thema Sneaker/Schuhe seit über 12 Jahren bei GF
Margita1881  27.12.2017, 19:03

Endlich mal jemand, der Ahnung hat !!!

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AvatarLuffy  22.01.2022, 00:46

Würde dann keine Strafanzeige folgen? Weil man ist ja immer ein geschäftlicher Käufer sobald man von einem gewerblichen Verkäufer kauft

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Als Originalhersteller hat man die Möglichkeit sich vor dem Import von Produktfälschungen oder aber auch unerlaubten Import (z. B. wenn Ware nicht für die EU bestimmt ist) in die EU zu schützen. Hierfür muss der Hersteller einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen. Vorausgesetzt dies ist der Fall und der Zoll findet deine Sendung, wird sie vom Zoll zur weiteren Prüfung zurückgehalten. Der Originalhersteller (Rechteinhaber) und Du werden über die Zurückhaltung (Aussetzung der Überlassung) informiert ( Produktpiraterieverordnung)

Der Rechteinhaber bekommt i. d. R. Bilder der Ware, manchmal auch die Ware selbst übermittelt und er entscheidet, ob die Ware gefälscht ist oder nicht.

Bei nicht zweifelsfreier Entscheidung bekommst du die Ware, ansonsten wird die Ware vernichtet.

Es gibt Hersteller, die lassen dir eine Abmahnung und Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt ins Haus flattern, andere wiederum nicht. Kostenpunkt hierfür mehrere Hundert Euro.

Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das MarkenG erfolgt normalerweise nicht bei einem Paar Schuhe.

Falls du die Schuhe bekommen solltest, bis 22€ befreit von Einfuhrabgaben, von 22€ - 150€ 19% Einfuhrumsatzsteuer, von 150,01€ noch Zoll drauf, abhängig von Schuhmaterial. Abgaben unter 5€ werden im Frachtverkehr nicht erhoben (Zollbefreiungsverordnung, UStG und ZollV).

Produktfälschungen werden vom Zoll eingezogen. Eine Abmahnung oder Anzeige gibt es bei privaten Einfuhren nur sehr selten.

Falls du in der Richtung noch nicht vorbestraft bist wird also vermutlich nichts passieren. Kann aber.