Ich habe mein Original zeugnis nicht mehr, kann ich die Kopie beglaubigen lassen?

7 Antworten

Nein. Bezüglich einer Kopie kann dir nur beglaubigt werden, dass es sich NICHT um ein (Original-)Zeugnis handelt und dass ein (Original-)Zeugnis NICHT vorgelegen hat.

JA, allerdings darf dies nur die Schule ausstellen.

Waehrend jede Siegeifuhrende Behoerde ein Original kopieren darf und Beglaubigen, ist es hier komplizierter, hier darf es nur die Schule welche dem Schuehlerbogen besitzt, dieser bleibt in der zuletzt besuchten Pflichtschule liegen, diese Schule darf das Doppel in Schuehlerbogen kopieren und beglaubigen .

Ja, kannst du. Aber wie willst du das machen, wenn du kein Original mehr hast? Original und Kopie müssen verglichen werden. Nur so kann festgestellt werden, ob sie identisch sind.

Du könntest dir alternativ von deiner Schule eine 2. Ausfertigung deines Zeugnisses senden lassen.

nein. Du mußt bei dem Aussteller des Zeugnisses, eine Zweitschrift beantragen, die kannst du dann kopieren und beglaubigen lassen.

Eine Kopie muss mit dem Original verglichen werden - gerade das macht eine Beglaubigung aus.

Antwort also ganz klar - nein!