Ich habe einen Brief bekommen wegen gefährlicher Körperverletzung? Welche Strafe bekomme ich?

5 Antworten

Erzähle am besten bei der Vorladung die du bekommen hast so wie es gelaufen ist, man könnte ja jeden Anzeigen und irgendwas behaupten so lange du keinen zusammengeschlagen hast was dann natürlich ein BEweis ist sondenr nur derjenige warst der dazwischen gegangen bist solltest du garkeine STrafe bekommen.

Feme1999 
Fragesteller
 09.10.2019, 09:48

Ich bin heute vorgeladen dennoch wurde mir am Telefon schon mitgeteilt das es zum Gericht kommen wird .

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DerHans  09.10.2019, 09:58
@Feme1999

Dann hast du hier aber etwas "vergessen" zu erwähnen. Wenn du das bei Gericht auch so machst, wird der Richter sehr erfreut sein.

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Bei diesem Kuddelmuddel den Du da schilderst und den kaum jemand so recht vertseht, ist es duchaus üblich zunächst mal gegen alles Beteiligten zu ermitteln. Zunächst solltest Du erstmal die Aussage verweigern. Ob es zu einer Anklage oder zu einem Strafbefehl kommt musst Du dann abwarten.

Wenn Anklage erhoben wird oder ein Strafbefehl kommt solltest Du Dich zunächst anwaltlich beraten lassen, aber erst dann.

du hast einen Polizeieinsatz verschwiegen... eine Personalfeststellung und eine Vorladung bei der Polizei

ferner eine Klageerhebung und eine Verurteilung vor Gericht

wahrscheinlich hast du die Vorladung geschwänzt und daher jetzt dieser Bescheid in Abwesenheit - am besten ist, du suchst jetzt einen Anwalt auf ..

Feme1999 
Fragesteller
 09.10.2019, 09:56

Ich habe heute den Termin zur Vorladung bei der Polizei

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bachforelle49  09.10.2019, 10:14
@Feme1999

pardon, Vorladung.... das sollte günstig für dich verlaufen... mach ein " Rollenspiel " , und stell dich auf entsprechende Fragen ein und auf deine Antworten ungefähr wie bei einem Bewerbungstermin...

Aber das mit dem Anwalt gilt nach wie vor...

Unklar ist nämlich, ob du nun als Beschuldigter giltst oder eben nicht...

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Du bist der Gute, weil Du schlichten wolltest.

Geh' aber nicht zur Polizei, wenn Du Beschuldigter bist. Die verstehen Dich möglicherweise nicht und dann wird alles noch konfuser.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Für eine gefährliche Körperverletzung musst du ja schon jemanden gewürgt haben, etc. Also einfach so dazwischen gehen ist was anderes. Wenn du aber nix gemacht hast, solltest du nichts zu befürchten haben, nimm dir zur Sicherheit aber einen Anwalt.

Artus01  09.10.2019, 09:52
Für eine gefährliche Körperverletzung musst du ja schon jemanden gewürgt haben,

Wo hast Du das her?

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Feme1999 
Fragesteller
 09.10.2019, 09:54

beim Telefonat mit der Polizei wurde mir gesagt das das dazwischen geht mit dem Fuß als körperliche Gewalt dargestellt wird was total lächerlich ist das ,, Opfer “ hat nicht einmal einen kratztet abbekommen und ich habe ihn mit dem Fuß auch nicht verletzt

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Drizzt1977  09.10.2019, 11:34
@Feme1999

Es wird eher darauf hinauslaufen, dass angenommen wird, dass mehrere Personen auf eine Person losgegangen sind. Das ist dann schon gefährliche Körperverletzung, zumindest im Versuch, sollte der Gegenüber letztendlich keine Verletzungen davontragen.

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Feme1999 
Fragesteller
 09.10.2019, 12:34
@Drizzt1977

Er hat ja keine Verletzungen davon getragen dennoch wurde mir gerade bestätigt das es zur gefährlichen Körperverletzung zählt ..

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