Ich habe einen Brief bekommen wegen gefährlicher Körperverletzung? Welche Strafe bekomme ich?
Hallo mein Anliegen :
ich bin nun 20 mache und meine Ausbildung
mich habe keine Vorstrafen
Vor knapp 9 Monaten war ich mit Freunden in einem Lokal essen dort gab es dann Schwierigkeiten mit einem jungen Herren ich war zu diesem Zeitpunkt nicht vor Ort.
Als ich später dazu kam waren 2 Herren Kragen an Kragen und ich Bild dazwischen gegangen . Kurz dannach machte der eine Herr X eine Faust und ich schubste Bzw stoß sie weg dannach bekam ich eine Backpfeife. Darauf hin versuche ich normal mit dem herren X zu reden und kurz bevor die Sache geklärt war würde mit einem Stuhl von dem herren Y gewigeren er traf den Herren X
die beiden sind aufeinander los und ich bin mit meinem Fuß dazwischen und versuchte beide voneinander zu trennen. Ein weiterer Herr Z kam in dem Moment dazu und wollte den Herren x schlagen
der Herr X schubste mich weg in dem Moment wo ich meinen Fuß ausstrecke und ich zog die Herren Y und Z mit nach hinten ( leider erst nachdem ich wieder mit beiden Füßen auf dem Boden stand da ich beim ersten Mal keinen Griff hatte und abgerutscht bin am deren Jacken .
meine Frage nochmal
warum bekomme ich eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung?
welche Strafen habe ich zu erwarten ?
und wie gehe ich am besten vor ?
5 Antworten
Erzähle am besten bei der Vorladung die du bekommen hast so wie es gelaufen ist, man könnte ja jeden Anzeigen und irgendwas behaupten so lange du keinen zusammengeschlagen hast was dann natürlich ein BEweis ist sondenr nur derjenige warst der dazwischen gegangen bist solltest du garkeine STrafe bekommen.
Bei diesem Kuddelmuddel den Du da schilderst und den kaum jemand so recht vertseht, ist es duchaus üblich zunächst mal gegen alles Beteiligten zu ermitteln. Zunächst solltest Du erstmal die Aussage verweigern. Ob es zu einer Anklage oder zu einem Strafbefehl kommt musst Du dann abwarten.
Wenn Anklage erhoben wird oder ein Strafbefehl kommt solltest Du Dich zunächst anwaltlich beraten lassen, aber erst dann.
du hast einen Polizeieinsatz verschwiegen... eine Personalfeststellung und eine Vorladung bei der Polizei
ferner eine Klageerhebung und eine Verurteilung vor Gericht
wahrscheinlich hast du die Vorladung geschwänzt und daher jetzt dieser Bescheid in Abwesenheit - am besten ist, du suchst jetzt einen Anwalt auf ..
pardon, Vorladung.... das sollte günstig für dich verlaufen... mach ein " Rollenspiel " , und stell dich auf entsprechende Fragen ein und auf deine Antworten ungefähr wie bei einem Bewerbungstermin...
Aber das mit dem Anwalt gilt nach wie vor...
Unklar ist nämlich, ob du nun als Beschuldigter giltst oder eben nicht...
Du bist der Gute, weil Du schlichten wolltest.
Geh' aber nicht zur Polizei, wenn Du Beschuldigter bist. Die verstehen Dich möglicherweise nicht und dann wird alles noch konfuser.
Für eine gefährliche Körperverletzung musst du ja schon jemanden gewürgt haben, etc. Also einfach so dazwischen gehen ist was anderes. Wenn du aber nix gemacht hast, solltest du nichts zu befürchten haben, nimm dir zur Sicherheit aber einen Anwalt.
Für eine gefährliche Körperverletzung musst du ja schon jemanden gewürgt haben,
Wo hast Du das her?
beim Telefonat mit der Polizei wurde mir gesagt das das dazwischen geht mit dem Fuß als körperliche Gewalt dargestellt wird was total lächerlich ist das ,, Opfer “ hat nicht einmal einen kratztet abbekommen und ich habe ihn mit dem Fuß auch nicht verletzt
Es wird eher darauf hinauslaufen, dass angenommen wird, dass mehrere Personen auf eine Person losgegangen sind. Das ist dann schon gefährliche Körperverletzung, zumindest im Versuch, sollte der Gegenüber letztendlich keine Verletzungen davontragen.
Er hat ja keine Verletzungen davon getragen dennoch wurde mir gerade bestätigt das es zur gefährlichen Körperverletzung zählt ..
Ich bin heute vorgeladen dennoch wurde mir am Telefon schon mitgeteilt das es zum Gericht kommen wird .