Fotos von anderen bei Social Media?

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Er ist genug zu erkennen, es ist verboten 55%
Er ist nicht genug zu erkennen, du kannst sowas posten 45%

7 Antworten

Er ist nicht genug zu erkennen, du kannst sowas posten

Wird immer lachhafter in Deutschland.

Zuerst müsste er mal einen Anwalt engagieren, denn die Polizei kümmert sich nicht um solchen Quatsch. Ein Anwalt würde ihn erstmal mindestens 100€ kosten nur fürs Beratungsgespräch.

Ob eine Erkennbarkeit vorliegt, muss dann ein Gericht beurteilen.

Wenn du ganz auf Nummer sicher gehn willst, verpixele demnächst einfach die Gesichter, laut dem OLG Lüneburg stellt das eine ausreichende Zensur dar:

Keine Veröffentlichung von Gruppenfotos auf Social-Media-Seiten ohne Einwilligung - datenschutz notizen | News-Blog der DSN GROUP (datenschutz-notizen.de)

Er ist genug zu erkennen, es ist verboten

Also rein Rechtlich gesehen, reicht es schon, wenn Z.B. sein Arm zu sehen ist. Ist in soeinem Fall zwar etwas lächerlich, aber solange auch nur eine Person nachweisen kann, dass er es ist und das geht, weil er ja offensichtlich mit dir in einem Schwimmverein oder so ist und ihn da ja Leute kennen, kann er eine Anzeige rausgeben, bei der er theoretisch sogar den Fall gewinnen würde. Beim recht um das eigene Bild geht es nämlich nicht nur um das Gesicht.

Offensichtlich hast du das Bild jetzt hier nocheinmal veröffentlicht, was sogesehen auch eine Straftat ist.

Und egal, wie lächerlich das auch sein mag, es ist halt so.

Woher ich das weiß:Hobby
tinalisatina  17.03.2024, 16:12
Also rein Rechtlich gesehen, reicht es schon, wenn Z.B. sein Arm zu sehen ist

Da würde mich interessieren, aus welchem Paragraphen Du das rausliest?

1
TheLinuxer  17.03.2024, 18:24
@tinalisatina

Kann ich dir sagen.

§22 im KUG:

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."

Als ein Bildniss kann jedes Körperteil einer Person angesehen werden, da ja ein Teil der Person abgebildet wird. Das Beispiel mit dem Arm wäre also auch schon ein Bildniss der Person und darf somit auch nur mit erteilter Einwilligung veröffentlicht werden.

Daraus lese ich das.

0
tinalisatina  17.03.2024, 18:35
@TheLinuxer

Das in den " " ist das Gesetz, der Rest ist von Dir.

Die aktuelle Rechtsprechung ist da anderer Meinung.

0
TheLinuxer  17.03.2024, 18:38
@tinalisatina

Ich weiß, dass der Rest von mir ist, aber wenn du meinst, dass die Aktuelle Rechtsprechung anders ist, dann definiere doch mal richtig, was ein Bildniss ist und was nicht.

0
tinalisatina  17.03.2024, 18:48
@TheLinuxer

Nein, denn es geht nicht um die Definition von mir, sondern darum, ob im Fall, dass ein Arm irgendwo abgebildet wird, das Gericht dem "Armbesitzer" das Recht am eigenen Bild zusprechen würde. Und das würde es eben nicht. Nicht einmal auf SocialMedia-Posts.

0
HowToEat  13.04.2024, 02:27
@TheLinuxer

Gilt der Paragraph nur für Bilder oder auch für Stimmen auf einem Video mag vielleicht dumm klingen aber hab das mal gehört

0
Er ist nicht genug zu erkennen, du kannst sowas posten

Hey☺️ Mega süßes Foto von dir hätte ich auch gepostet🫶🏼 Ich denke er ist nicht genug zu erkennen. Klar Leute die ihn persönlich kennen wüssten das er es ist aber das würden sie auch wahrscheinlich nur an der Kleidung oder so erkennen also das zählt nicht. Aber so allgemein ist sein Gesicht ja nicht wirklich drauf. Wenn sowas verboten wäre würde ich schon um Social Media Knast sitzen😛🤭 Gibt immer welche die sich über alles beschweren aber mach dir keine Sorgen😊

Er ist genug zu erkennen, es ist verboten

Er wäre schon erkennbar, wenn deutlich weniger von ihm zu sehen wäre. So ist er dreimal erkennbar. Und jetzt hast du das Bild von ihm hier auch noch hochgeladen :D Dann guck nur, dass er das nicht rausbekommt

Er ist nicht genug zu erkennen, du kannst sowas posten

Niemand Fremdes würde ihn erkennen, da die wichtigere Hälfte vom Gesicht nicht gezeigt wird, also kannst du es Posten. Sieht auch gut aus.