Ich habe ein Problem: Ich bin 16 Jahre alt und habe gestern Abend zwischen 22 bis 23:30 ausversehen eine Reise gebucht bei Ab in den Urlaub.Was kann ich tun?

10 Antworten

Du musst aufpassen, du kannst nicht einfach so deine daten abgeben! Ruf am besten heute noch an und sagt das war ein misstverständniss. Kann schon sein das du es trozdem bezahlen muss, ich hoffe du muss nichts zahlen.

lg

franneck1989  23.06.2015, 10:36

Eine Zahlungspflicht ist hier doppelt und dreifach ausgeschlossen, allein schon durch die Minderjährigkeit

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Angelstar19  23.06.2015, 10:37
@franneck1989

Ja das glaube ich auch, trotzdem hoffe das sie nichts zahlen muss! Das wird aber schwierig da sie minderjährig ist!

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Du verstehst doch, was "jetzt kaufen" oder "jetzt buchen" heißt oder? Warum klickst Du das dann auch an? Schreib sofort eine email oder ruf dort an und kläre das.

Als Minderjähriger konntest Du überhaupt gar keinen rechtsgültigen Reisevertrag abschließen.

Deine Eltern sollen per Einschreiben an Unister (so heißt der unseriöse Laden, der dahinter steht) den schwebend unwirksamen Vertrag für nichtig erklären.

Wenn dann irgendwelcher Mahnquark von Unister oder deren Inkassobüros kommt (was sehr wahrscheinlich ist): ignorieren.

Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Amtsgericht) Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht einreichen.

Unister ist für äußerst unseriöse Mätzchen bei diesen Reisebuchungen bekannt. Man sollte um alles, wo die dahinterstecken, einen großen Bogen machen. Also auch z.B. um fluege.de.

Ach übrigens: die Inkassostänkerer fangen dann oft an zu salbadern, Deine Eltern müssten Schadenersatz leisten, falls Du ggf. ein falsches Geburtsdatum eingegeben hast.

Das ist mitnichten der Fall. Ein Dienstleister hat sich durch geeignete Maßnahmen davon zu vergewissern, dass sein Vertragspartner volljährig ist. Die bloße Abfrage des Geburtsdatums ist keine qualifizierte Maßnahme. Hierzu gibt es einschlägige Gerichtsurteile. Schadenersatz kann nicht geltend gemacht werden.

Da hier ein Irrtum vorliegt, kannst du das Anfechten, du solltest mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen und die Sache klären. Und zwar ohne schuldhafte Verzögerung.

§ 119 BGB

Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

PatrickLassan  23.06.2015, 11:18

Der Fragesteller ist minderjährig und somit nur beschränkt geschäftsfähig. Das reicht schon.

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Nightshifter  23.06.2015, 14:31
@PatrickLassan

Das stimmt, und hat Vorrang. also muss sich der Fragesteller ohnehin keine Gedanken machen.

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Ohne Daten können die das nicht zuordnen. Eine IP-Abfrage wird deswegen niemand machen, da hier keine Straftat vorliegt. Du solltest dich mit dem Anbieter in Verbindung setzen und den Namen nennen, unter dem du gebucht hast. Aber die Buchung wird wohl so oder so gelöscht, denn eine nicht existierende Mail-Adresse wird schnell bemerkt