Nein, das ist unmöglich, da für einen Brief der Ablauf genau geregelt ist. z.B. wird nur einmal am Tag die Post ausgetragen, außerdem fahren auch die LKW zwischen den Briefzentren zu genau festgelegten Zeiten. Die Zustellstützpunlte werden auch nur morgens mit Briefen beliefert. wie du siehst geht das nicht. Über die Post gibt es nichtmal eine spezielle Sendungsart, die das bewerkstelligen würde.

Um einen Brief am selben Tag beim Empfänger eintreffen zu lassen benötigt man einen Kurier, das kostet aber auch entsprechend Geld.

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Warum nicht, wenn man Single ist, kann man ja nicht untreu sein, wenn man eine Affäre hat. 

Es hat ja nichts damit zu tun wie es dann in einer späteren Beziehung sein wird.

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Ich persönlich sehe das genauso wie du, allerdings kann man ja niemanden zwingen. Bitten geht immer, mit einer Ablehnung muss man aber trotzdem rechnen, auch wenn das nicht so oft vorkommen wird.

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Ticket für einen Freund mitgebucht, jetzt hat er plötzlich abgesagt - Kann ich das Geld von ihm bekommen?

Hallo,

mein Freund und ich hatten vor an meinem 18. Geburtstag nach Berlin zu fahren, was in ca. 2 Wochen wäre. Da wir eine Fernbeziehung führen, vor zwei Tagen eine Auseinandersetzung gehabt hatten (ich würde die Treffen immer zu früh planen), hat er sich nun dazu entschlossen nicht mitzukommen da er mich erstmal nicht sehen möchte. Hotel und Zugfahrt sind bereits gebucht, sowie das Restaurant in das ich gehen wollte ist auch reserviert. Da die Reise auf mich bzw. meine Eltern geht, und es bei der Buchung die Möglichkeit auf einen günstigeren Tarif gibt wenn man direkt alles zahlt, haben wir natürlich dies getan, da wir somit 200 Euro gespart haben. Als ich das alles gebucht hatte, hat er fest zugesagt das er mitkommen wird. Da er nun nicht mitkommen wird, aber alles schon gebucht ist und sich keiner finden lässt der an seiner Stelle mitkommen kann, stellt sich mir nun die Frage, ob ich ihn auffordern kann das er seinen Teil bezahlt? Ich habe ihn darum gebeten es zu tun, er meinte : "Dann nimm halt die Stornogebühren in Kauf, ist ja nicht mein Problem wenn du es schon gebucht hast, hättest es ja auch erst 2 Tage vor deinem Geburtstag buchen können, dann wärst du jetzt nicht in der Situation. Genau das meinte ich, du willst immer alles mindestens 2 Wochen vorher planen und buchen was ich überhaupt nicht verstehen kann."

Es gibt auch KEINE Chance das er doch mitkommt oder sich eine andere Person finden lässt.

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Rechtlich ist es so, dass er grundsätzlich dazu verpflichtet ist, seinen Anteil zu bezahlen, da ihr im Prinzip einen "mündlichen" Vertrag geschlossen habt. Wenn es hier natürlich zu einer Auseinandersetzung z.B. vor Gericht käme, dann stünde Aussage gegen Aussage, wenn du nicht beweisen kannst dass ihr das so verabredet habt. Meist lohnt es sich gar nicht so einen Streit überhaupt anzufangen. Es soll aber auch schon Fälle gegeben haben in denen so etwas positiv ausging.

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25 kbit/s ist die Geschwindigkeit, diese ist völlig ausreichend. Was wichtiger ist, wenn du mobil Apps Downloaden möchtest ist das Datenvolumen, hier solltest du 2GB/Monat oder mehr haben, je nach dem wie viele Apps du herunterladen möchtest und ob noch Musik gestreamt und Videos möglich sein sollen.

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Nachdem du im Leerlauf bist und die Kupplung loslässt, wenn du dann wieder die Kupplung drückst springt er wieder an. anders sieht es bei Automatikgetriebe aus.

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Da hier ein Irrtum vorliegt, kannst du das Anfechten, du solltest mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen und die Sache klären. Und zwar ohne schuldhafte Verzögerung.

§ 119 BGB

Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

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