Ich bin komplett verwirrt (Führerschein, Schilder)?

7 Antworten

zu 1. Das hat mit diesen Schildern nichts zu tun, entweder kommen die rechts von Dir ohne weitere Zeichen für Dich, dann haben die Vorfahrt oder Du hast Vorfahrt, wenn Du auf einer Vorfahrtstraße bist oder dir Vorfahrt an dieser Kreuzung gewährt wird mit dem entsprechenden Zeichen

zu 2. Vorfahrt aus Einbahnstraße genauso. Einfahren darfst Du nicht, wenn Du das VZ 267 siehst, was Du auch verlinkt hast, mit dem weißen Balken in der Mitte. Siehst Du keins, darfst Du einfahren, dann sollte an der Einmündung auch ein Zeichen VZ 220 stehen, das blaue mit Einbahnstraße drauf.

zu 3. Auch da stehen dann entsprechend Zeichen, ist dort ein VZ 250, das andere von dir gezeigte ,,Durchfahrt verboten", darfst Du nicht einfahren, für alles andere gibt es meist Regelungen mit Zeiten, Geschwindigkeit, Lieferverkehr oder so etwas.

  1. Ausfahrenden Fahrzeugen ist, wenn sie von rechts kommen, und Schilder nichts anderes regeln, Vorfahrt zu gewähren.
  2. Auf der Seite, von der du einfahren darfst, steht ein Einbahnstraßenschild. Auf der Seite, von der du nicht einfahren darfst steht eins der obigen Schilder
  3. In eine Fußgängerzone darf man nicht einfahren. Mit Schrittgeschwindigkeit fährt man in einen verkehrsberuhigten Bereich ein. Das ist etwas anderes, als eine Fußgängerzone.

Das mit dem weissen balken bedeutet NICHT, das es sich um eine einbahnstrasse handelt. Das verwechseln viele. Es bedeutet lediglich "Einfahrt verboten".

Mehr nicht. KEIN fahrzeug darf dort hineinfahren. Auch kein fahrrad oder e-roller.

Schieben darfst du alles. Lediglich bei einem zusatzschild sind fahrräder erlaubt.

Die vorfahrtregel ist ganz klar. Es gilt die regelung die auf der strasse gilt. Vofahrt gewären oder r vor l. Schilder stehen dort ja.

Achtung falle: kommt aus einer einbahnstrasse widerrechtlich verkehrt herum ein fahrzeug, gilt ebenfalls die vorfahrtregel der querenden strasse. Gibt es keine regel gilt dort unbedingt rechts vor links. Fährst du im rein, auch wenn er dort NICHT rauskommen darf, bist DU schuld. R vor l geht hier vor allem.

Weitere falle: kommt aus einer rechts vor links strasse ein fahrzeug rückwärtz heraus, änder es NICHTS an seiner vorfahrt. Aufpassen

Erstmal: Ob du Vorfahrt gewähren musst, kommt darauf an, was an dieser Kreuzung oder Einmündung sonst noch für Verkehrsschilder stehen oder ob dort eine Ampel ist. Dass eine Straße eine Einbahnstraße ist, hat damit eigentlich nichts zu tun.

Wenn du in eine Einbahnstraße einbiegst, dann steht dort doch das Schild "Einbahnstraße" und von der anderen Seite entsprechend das obere Schild aus deinem Bild, oder?

Zu 3: Du musst dir den Unterschied zwischen Fußgängerzone und einem verkehrsberuhigtem Bereich ("Spielstraße") klar machen.

  1. Es gilt die entsprechende Vorfahrtsregel.
  2. Siehe Antwort zu 1., und du darfst, so diese Zeichen vorhanden sind, auf keinen Fall einfahren.
  3. Fußgängerzonen dürfen mit KFZ grundsätzlich nicht befahren werden. Sind auf der Beschilderung ausnahmen angegeben, z.B. "Lieferverkehr von 08.00 bis 12.00 Uhr frei, so gilt Schrittgeschwindigkeit.
migebuff  27.01.2020, 20:02
und du darfst, so diese Zeichen vorhanden sind, auf keinen Fall einfahren.

...außer es ist durch Zusatzzeichen erlaubt, somit ist "auf keinen Fall" etwas zu pauschal.

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Aliha  27.01.2020, 20:03
@migebuff

Auf den Bildern sind keine Zusatzzeichen zu sehen, somit stimmt meine Antwort.

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