Hunde in der Wohnung verboten?

8 Antworten

Generelles Hundeverbot ist zwar unwirksam lat aktuellem BGH-Urteil, bedeutet aber nicht. dass man sich einfach einen Hund anschaffen darf.

Macht man es trotzdem, muss man damit rechnen, dass der Vermieter die Abschaffung der Hunde verlangt und es kann passieren, dass man gekündigt wird, wenn man sich widersetzt.

So allgemein "Hunde sind verboten" wird es nicht formuliert werden. Wahrscheinlich steht in deinem Vertrag eher "Hundehaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters". Du musst ihn also vor der Anschaffung um Erlaubnis bitten. Er kann die Erlaubnis (mit Begründung) verweigern. Wenn du dir trotzdem einen Hund anschaffst, kannst du die Kündigung kriegen (und dagegen klagen).


Hallo,

wenn dir nach einem halben Jahr einfällt, dass du dein Leben gerne mit einem Hund bereichern möchtest, dann musst du als erstes deinen Vermieter um die Erlaubnis zur Hundehaltung bitten.

Er muss diese nicht erlauben, er kann auch mit einem nachvollziehbaren, guten Grund ablehnen. In seine Entscheidung werden z.B. solche Faktoren mit einfließen wie


- Rasse und Größe des Tieres
- weitere Tiere in der Wohnung
- Umfeld der Wohnung (etwa Stadtwohnung oder Wohnung auf dem Land)
- Anfälligkeit der Wohnung (beispielsweise Zerkratzen von Parkett)
- persönliche Verhältnisse des Mieters (Alter, berechtigte Interessen)
- persönliche Verhältnisse des Vermieters und der Mitbewohner (eventuelle Tierallergie)
- Anzahl weiterer Tiere und Hunde im Miethaus
- bisherige Handhabung des Vermieters (u.U. Gleichbehandlungspflicht aller Mieter) sowie
- besondere Bedürfnisse des Mieters (etwa Blindenhund, Therapiezwecke, soziale Vereinsamung).

Natürlich steht es jedem Mieter frei, gegen ein Verbot der Hundehaltung zu klagen - langwierig und teuer - aber möglich. Wie das Ergebnis aussehen würde, kann nicht vorhergesagt werden.

Kaufst du ohne Erlaubnis oder gegen das Verbot einen Hund, so kann der Vermieter die Entfernung des Hundes verlangen, ansonsten dir auch kündigen.

Hundefreundlich wäre so eine Handlungsweise nicht.

Gutes Gelingen

Daniela



Zur Haltung eines Hundes mußt Du den Vermieter vorher um Zustimmung bitten.

Die kann er verbieten wenn er einen plausiblen Grund nennt.

Es gibt immer wieder die Meinung/Auffassung das man einen Hund Halten darf wenn der Vermieter die Haltung generell und grundlos verbietet.

Gut, kann man.

Aber wer bitte denkt dabei an das Tier?

Die Wenigsten! 

Wenn da steht Hunde sind verboten und du das unterschreibst, dann kannst du da nichts mehr machen. Dieses Verbot wäre somit gültig und von dir akzeptiert.


johnnymcmuff  28.03.2017, 19:33

Wenn da steht Hunde sind verboten und du das unterschreibst, dann kannst du da nichts mehr machen.

Falsch:

https://www.merkur.de/leben/wohnen/bgh-urteil-kein-generelles-hundeverbot-mietwohnungen-zr-2810976.html

Dieses Verbot wäre somit gültig und von dir akzeptiert.

Nicht alles was in Verträgen steht ist wirksam, auch nicht wenn man unterschrieben hat.

Z.B. sind viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam.

Bitte nicht antworten, wenn man keine Ahnung vom einem Thema hat.

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