Gbg Hundehaltung ist verboten: Soll ich das melden?

7 Antworten

Wenn man sich ein Tier anschafft und im Mietvertrag steht drin das es nicht erlaubt ist, dann ist der Schuld sollte das Tier dadurch ins Tierheim kommen, der sich das Tier angeschafft hat obwohl es laut Mietvertrag nicht erlaubt ist und niemand anders. Ich bin selbst Vermieter und Hundehalter. Tierhaltung ist trotzdem bei mir nicht erlaubt und wenn nur auf Anfrage. Wenn man einen Vertrag (Mietvertrag) unterschreibt, dann ist das verbindlich und verpflichtend, ansonsten muß man die Konsequenzen tragen.

laurajay 
Fragesteller
 21.10.2015, 19:11

Was wären denn Konsequenzen

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KH300  21.10.2015, 19:12

Die Kündigung

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Georg63  21.10.2015, 19:15

Wenn man einen Vertrag mit ungültigen Klauseln unterschreibt, gibts keine Konsequenzen.

Man muss sich als Mieter zum Glück nicht jede Bevormundung gefallen lassen.

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Dogmen  16.11.2015, 19:45
@Georg63

Ist auch richtig so das Hunde in Mehrfamilienhüsen nicht erlaubt sind.Ich war schon öffters in einem 10 Familienhaus ,ein Bewohner hat dort einen Dackel und sobald einer durchs Treppenhaus geht ,geht die Bellerei los.Das gleiche wenn er mit dem Hund durchs Treppenhaus geht dann weis jeder im Haus das er einen Hund hat.Ruhezeit mittags, abens oder an Sonn und Feiertagen gibt es nicht .Man muß sich als Hundebesitzer im klaren sein das wenn der Hund bellt die anderen Bewohner belästigt werden,nicht jeder will dies höhren.

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KH300  21.10.2015, 19:24

Wie kommen Sie darauf das das eine ungültige Klausel ist? Mein Wohnung, meine Vertragsbedingung. Niemand muß mieten wenn er damit nicht einverstanden ist. Selbst beim Kauf einer Eigentumswohnung hat man sich als Eigentümer an die Hausordnung zu halten und wenn die aussagt, dass Tierhaltung nicht erlaubt ist, dann ist das so. Es wird doch keiner gezwungen dort einzuziehen oder zu kaufen wenn man von vornherein schon nicht mit den Vertragsbedingungen einverstanden ist. Nenne Sie mir mal den Paragraphen auf den Sie sich beziehen.

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dsupper  21.10.2015, 19:32
@KH300

@KH300 - ein pauschales, generell in den Mietverträgen verankertes Hundehaltungsverbot ist seit 2013 nicht mehr rechtens. Eine Hundehaltung muss seither ganz individuell auf eine jeweilige Mieteranfrage erlaubt, bzw. mit guten Argumenten abgelehnt werden.

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KH300  21.10.2015, 19:47

Da stimme ich Ihnen zu. Ist es jedoch bei einer so wichtigen Entscheidung ob ein Hund angeschafft wird oder nicht, erstmal zu klären ob der Vermieter dem nicht widerspricht. Ich denke im Sinne des Hundes ist kein Risiko einzugehen. Ich habe mein ganzes Leben lang Hunde und Katzen gehabt und bin nie ein solches Risiko eingegangen. Schon garnicht nicht als Mieter einer Wohnung. Für mich galt immer, ein Tier was einmal mein Leben betritt, bleibt bis zum Schluss. Daher finde ich es unverantwortlich eine solche Entscheidung über den Kopf meines Vermieter zu fällen. Außerdem sollte man das Eigentum anderer, in diesem Fall des Vermieters respektieren. Das hat nichts damit zu tun, dass ein Vermieter alles mit ein machen kann, sondern lediglich das man sich an Vertragsabsprachen hält.

Hier mal ein Auszug aus Mietrecht.org

Es kommt darauf an, ob Vermieter und Mieter das Verbot individuell oder formularmäßig in Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbart haben und ob das Verbot pauschal jede Art von Tieren erfasst oder sich nur auf bestimmte Tierarten bezieht. Ohne juristische Ansätze geht es leider nicht.

a. Individuelle Vereinbarung

Vermieter und Mieter können die Frage der Tierhaltung in der Wohnung vor Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich aufgreifen und besprechen. Soweit der Vermieter aus guten Gründen darauf besteht, dass die Tierhaltung in der Wohnung unterbleiben soll und der Mieter in Kenntnis der Situation ein solches Verbot akzeptiert, ist davon auszugehen, dass es sich um eine individuelle Vereinbarung handelt, die der Mieter in Kenntnis ihrer Tragweite akzeptierte.

Der Mieter muss sich dann an diese Vereinbarung halten, auch wenn er im Laufe des Mietverhältnisses den Wunsch verspürt, sich ein Tier anzuschaffen. In diesem Fall muss er mit dem Vermieter verhandeln, seine Situation oder seine Wünsche erklären und auf Verständnis hoffen.

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Wenn der Hund ab und zu bellt, ist das kein Grund ihn zu verbieten.

So einen Blockwart wie dich möchte ich als Nachbarn haben, dann hättest du richtig Spass.

Wenn du Pech hast, bleibt dir der Nachbar erhalten und macht dir das Leben zur Hölle. Es gibt Dinge, die viel Lauter sind als ein Hund und gegen die du nichts machen kannst.

laurajay 
Fragesteller
 21.10.2015, 19:31

Ich habe es extra nicht so bösartig geschrieben aber der Hund ist auch aggressiv

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Georg63  21.10.2015, 19:54
@laurajay

Wenn er dich angreift, solltest du dem Nachbarn klar sagen, dass er ihn kurz halten soll. Wenn der das nicht in der Griff kriegt, halte ich eine Meldung für angemessen.

Aber böse gucken und mal bellen muss kein Ausdruck von Aggressivität sein.

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Warum willst du das melden?
Stört der Hund dich mit seinem Gebelle? Hast du mit dem Besitzer gesprochen?

laurajay 
Fragesteller
 21.10.2015, 19:00

Ja habe mit dem Besitzer gesprochen der meint ja das machen Hunde halt, und ja es stört total.

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luca53lira2011  21.10.2015, 19:04

Ok dann hast du einen Grund. Denn es hört sich so an als wolltest du es melden einfach weil es verboten sei!
Ein generelles verbot gegen Hundehaltung gibt es nämlich nicht mehr! Bei fällen wie z. B. Dem bellen kann diese Erlaubnis entzogen werden!
Hätte ich hier einen solchen Fall würde ich wiederholt auf den Besitzer zugehen und ihm auch mit der Meldung drohen. Vielleicht passiert dann etwas! Dem Hund zuliebe denn am Ende ist es immer das Tier das leidet!

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Wenn du es meldest, warte ab. WIR wissen nicht, was weiter passiert! Der Vermieter entscheidet.

Vielleicht kommt der arme Hund dann ins Tierheim und geht dort an gebrochenem Herzen ein - und DU bist schuld... ;/

Knuffel19  21.10.2015, 19:53

Warum ist er den Schuld? Die Schuld liegen dann eindeutig bei dem Besitzer! Wenn Hunde verboten sind, dann hol ich mir keinen oder zieh um!

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KH300  21.10.2015, 20:12

Sehe ich genauso

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Ich hoffe, du bist nicht  mein Nachbar.

Pauschale Haltungsverbote für Hunde gibt es nicht, von daher kann bei euch die Haltung gar nicht verboten sein. Mach dich nur lächerlich.

luca53lira2011  21.10.2015, 19:08

Pauschal nicht. Aber in dem Fall stört der Hund ja durch das Gebelle. Dadurch kann das halten DIESES Hundes verboten werden!

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rosale  22.10.2015, 09:01
@luca53lira2011

Ja KANN verboten werden, wenn er Tag und Nacht bellt, erhebliche Schädem am Haus verursacht, was nartürlich erst alles zu beweisen wäre, auch vom Vermieter Nur weil dir der Hund nicht passt, wird der Hund nicht abgeschafft, wäre ja noch schöner. Aber du kannst ja am Friedhof ziehn, da sind Hunde garantiert verboten!

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