Hörproben auf eigener Homepage > Gemapflichtig oder nicht?

2 Antworten

Solange der Komponist noch keine 70 Jahr tot ist, muss man GEMA bezahlen - es sei denn, der Komponist hätte keinen Vertrag mit der GEMA. In letzterem Fall benötigt man aber zum Singen die Erlaubnis des Komponisten (oder Erben), während man bei Komponisten mit GEMA-Vertrag keine Erlaubnis braucht.

Bei bekannten Musikern hat der Komponist aber fast immer einen Vertrag mit der GEMA.

Selbst wenn man selbstkomponierte Stücke auf der Homepage anbieten will, muss man GEMA bezahlen, wenn man selbst bei der GEMA Mitglied ist.

Wenn es eigene Titel sind, dann gibt es da keine Probleme. Wenn es gecoverte Titel sind, dann solltet ihr die Urheber fragen, oder diese benennen.

crisul1961 
Fragesteller
 14.12.2013, 08:24

Hallo MichiHH

danke für die Antwort. Eigene Titel eher nicht, ich meine hier Lieder / Songs z.B. von Michael Jackson - Supertramp - Enya.

Unter die Hörproben (auf unserer Homepage) würde ich ganz klar die Titel + auch Namen des Komponisten / Aufführenden schreiben. Aber reicht das wirklich aus, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?

Danke und Gruß crisul1961

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