Hey meine freundin ( 16 ) und ich 22 erwarten nächstes Jahr unser Baby... Sie wohnt noch in einer wohngruppe und ich habe eine eigene Wohnung wisst ihr mehr?

mjutu  14.12.2022, 13:15

Du schreibst "in Frage kommen", aber nicht wofür. Du meinst für das Sorgerecht? Das klärt ihr mit dem Jugendamt, nicht mit dem Internet.

YoungFamily 
Fragesteller
 14.12.2022, 13:18

Ja geht um sorgerecht etc. Wollte mir hier nur ein Rat holen

4 Antworten

Grundsätzlich "ruht" das Sorgerecht deiner Freundin nur bis zu ihrem 18. Geburtstag. Wenn ihr also gemeinsam Sorgeerklärung abgebt (ihre Eltern müssen aufgrund ihrer Minderjährigkeit auch unterschreiben), dann besteht die gemeinsame elterliche Sorge - ab dem Zeitpunkt ihres 18. Geburtstags. Bis dahin dürftest du alle Entscheidungen allein treffen.

Die Frage ist aber nicht nur das Sorgerecht, sondern wo das Kind aufwachsen soll. Möchte deine Freundin in eine Mutter-Kind-Einrichtung und dann mit 18 mit dir in eine größere Wohnung umziehen? Oder nimmst du das Kind zu dir und sie bleibt in ihrer Wohngruppe? Oder soll das Kind in einer Pflegefamilie aufwachsen oder zur Adoption freigegeben werden?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

sie ist minderjährig und somit hat die mutter das sorgerecht über deine minderjährige freundin. du kannst gemeinsames sorgerecht mit deiner freundin erklären, voraussetzung hierfür ist die zustimmung ihrer mutter.

für deine freundin wird das beste sein sie geht weiter in ein mutter-kind-heim. du wirst unterhaltspflichtig für mutter und kind und sie kann weiter lernen erwachsen zu werden, ihre schule zu beenden und eine ausbildung zu machen während sich betreuer um das kind kümmern

In dem Fall wird wohl das JA die Vormundschaft für das Kind übernehmen. Deine Freundin wird sehr wahrscheinlich in einer Mutter/Kind - Einrichtung untergebracht und ebenfalls vom JA betreut.

Du als Vater bist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, das Mutter und Kind bei dir einziehen dürfen halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Möchtest du eine größerer Wohnung dann kümmere dich darum, das ist DEIN Problem.

YoungFamily 
Fragesteller
 14.12.2022, 13:20

Wir dürften zusammen ziehen das Manko wäre das wir niemals die Zustimmung ihrer Mutter kriegen würden jedoch Meinten welche vom JA das es möglich sei

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LouPing  14.12.2022, 13:23
@YoungFamily

Dem würde das JA jemals zustimmen.

Hat die Mutter das Sorgerecht und stimmt ebenfalls nicht zu dann habt ihr das zu respektieren. Auch bekommst du wegen einem Neugeborenen keine größere Wohnung bezahlt.

Die Mutter des Kindes ist schulpflichtig und Minderjährig, sie gehört unter Aufsicht.

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amica631  15.12.2022, 12:18
@LouPing

doch ziehen sie zusammen und bekommen wenn nötig die zustimmung übers familiengericht, dann wird auch selbstverständlich eine größere wohnung gezahlt wenn nötig

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Bro, du bist 22 und hast ne 15 Jährige geschwängert.

Sei ein Mann und such dir ne größere Wohnung.