Heiraten im Ausland nötig?

2 Antworten

Nein, damit ihr in Deutschland heiraten könnt muss sie ein „Heiratsvisum“ beantragen

Sie wollen in Deutschland heiraten oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen?
Dann muss zuerst der oder die in Deutschland lebende Verlobte bei einem deutschen Standesamt einen Termin für die Schließung der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen.
Die oder der im Ausland lebende Verlobte beantragt dann bei der deutschen Auslandsvertretung ein nationales Visum zur Eheschließung.
Folgende Nachweise sind für den Antrag auf das Visum besonders wichtig:
  • eine schriftliche Bestätigung des Termins zur Eheschließung oder Eingehung der Lebenspartnerschaft
  • einfache deutsche Sprachkenntnisse
  • Kopie des Aufenthaltstitels und des Nationalpasses des oder der in Deutschland lebenden ausländischen Verlobten, bei einem oder einer deutschen Verlobten eine Kopie vom deutschen Reisepass oder Personalausweis
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Die Auslandsvertretung nimmt den Visumsantrag entgegen und übersendet ihn an uns, wenn die oder der Verlobte in Berlin wohnt. Wir laden dann die Verlobte/denVerlobten schriftlich ein. Zum Termin können dabei insbesondere folgende Unterlagen gefordert werden:
  • Ledigkeitsbescheinigung
  • wenn bereits vorher eine Ehe bestanden hat, Vorlage des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk

https://www.berlin.de/einwanderung/einreise/visumverfahren/laengerer-aufenthalt/artikel.872716.php

Hier weitere Tipps:

Nachfolgende Voraussetzungen für ein Heiratsvisum müssen erfüllt werden:

  • Volljährigkeit beider Eheleute
  • nicht vorhandene Verwandtschaft der Eheleute
  • Nachweis über Deutschkenntnisse Niveau A1 (Zertifikat Goethe Institut)
  • Wohnsitz des Verlobten in Deutschland
  • Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland muss gewährleistet sein
  • Die Absicht, eine tatsächliche Ehe zu führen (kein Verdacht auf Scheinehe)

https://www.axa-schengen.com/de/schengen-visum/visum-deutschland-heirat

weiter Infos hier:

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Familie/NachzugZuDeutschen/nachzug-zu-deutschen-node.html#a_284426_0

Nun heißt es aber seitens der türkischen Ämter, dass die Ehe in der Türkei abgeschlossen werden muss, damit sie eine Einreiseerlaubnis nach Deutschland erhält. Stimmt das?

Nein, das stimmt nicht.

Hallo,

ich habe ebenfalls eine Frau mit ausländischer Staatsbürgerschaft geheiratet und bei uns war es so, dass sie lediglich alle Dokumente in ihrem Heimatland beglaubigen und nochmal übersetzen lassen musste, konkret: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel bzw. Nachweis des Hauptwohnsitzes und eine Ledigkeitsbescheinigung.

Diese Ehe wurde sowohl hier als auch in der Heimat meiner Frau anerkannt.

Schlimmstenfalls, falls es bei der Türkei anders sein sollte, ist eure Ehe in Deutschland dann rechtswirksam gültig, in der Türkei aber nicht.

Das kann euch, sofern deine Frau dann bei dir lebt, aber egal sein.

Taner122321 
Fragesteller
 01.12.2022, 11:00

Also nochmal zum Verständnis, Sie haben mit allen beglaubigten Unterlagen aus dem Ausland hier in Deutschland geheiratet, und dementsprechend war eine Ehe im Ausland nicht mehr nötig und die deutsche Ehe hat gereicht, um Ihren Partner nach Deutschland einreisen und hier auch Leben zu lassen ?

Und ja, mir ist es relativ, ob die Ehe in der Türkei gültig ist oder nicht, solange sie hier einreisen und leben darf.

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frostfeuer85  01.12.2022, 11:06
@Taner122321

Die Ehe ist definitiv hierzulande gültig, wenn die vom hiesigen Standesamt angeforderten Dokumente vorliegen. Deutschland interessiert sich nicht dafür, welche Sonderregeln andere Länder für Eheschließungen haben. Ob mit der in Deutschland gültigen Eheschließung auch die Einreise und der dauerhafte Aufenthalt deiner Frau hier möglich wird, würde ich an deiner Stelle noch bei der Behörde erfragen. Das weiß ich leider nicht, weil meine Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits über eine Schengen-Arbeitsbewilligung und einen Daueraufenthaltstitel verfügte.

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