Heirat in Dänemark mit Agentur oder ohne?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hej ake,

spart Euch Euer Geld. Eine Agentur braucht Ihr nicht.

Ich empfehle Euch das Standesamt in Tønder, Dänemark, nahe der Grenze zu Deutschland, da man dort daran gewöhnt ist, vor allem Deutsche zu trauen, Deutsch gesprochen wird und die Mitarbeiter äußerst nett und hilfsbereit sind.

http://www.toender.dk/Burger/Standesamt.aspx

Beachtet bitte, dass Ihr Euch beide während der endgültigen Sachbearbeitung, d. h. von der persönlichen Anmeldung auf dem Standesamt bis zur Trauung, die in der gleichen Woche stattfindet, in der Großgemeinde Tønder aufhalten müsst.

Viel Glück und liebe Grüße aus DK

Achim

Ochidee88  19.11.2015, 13:43

Hallo,

Wir suchen dringen !!

für Standesamt sonderborg, 2 trauzeugen(100€ belohnung).könnt uns jemand helfen??

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DerandereAchim  19.11.2015, 21:25
@Ochidee88

Hej Ochidee88,

hier an dieser Stelle wird sehr wahrscheinlich außer mir niemand Deinen Hilferuf rechtzeitig lesen. Mein  o. a. Beitrag ist dafür zu alt.

Schreibe Deine Bitte doch einmal als eigene Frage, z. B. mit dem Titel

Hilfe Trauzeuge Sønderborg

Danach klickst Du auf "Weitere Details hinzufügen" und schreibst dort Deine Bitte.

Zuletzt nimm folgende Frage-Themen:

Hilfe Hochzeit Heirat Dänemark Flensburg Schleswig-Holstein

Damit erreichst Du die anderen User aktuell und hoffentlich in großer Anzahl.

Ich selbst bin leider nicht in der Nähe von Sønderborg.

Viel Glück und liebe Grüße

Achim

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Es geht wirklich sehr gut ohne Agentur.

Die Homepage der Gemeinde Tønder (http://toender.dk/burger/heiraten/heiraten?language=de) erklärt umfassend, welche Dokumente man braucht und wie man einen Termin vereinbart. Dazu braucht man keine Agentur.

Die Agenturen machen nichts weiter, als die Dokumente zu "prüfen", was die Gemeinde in Dänemark sowieso auch macht. Fehlende Dokumente bekommt man also auch von der Gemeinde mitgeteilt. Zudem scheinen manche Agenturen sich nicht auf dem aktuellen Stand zu halten und veröffentlichen längst nicht mehr gebräuchliche Formulare (Eheerklärung).

So ist eine Namensänderung ausländischer Paare in Dänemark seit April 2006 nicht mehr vor Ort möglich (siehe http://www.kopenhagen.diplo.de/contentblob/4579432/Daten/7902186/merkblattnamenserklaerungnacheheschliessung.pdf). Man muss stattdessen mit der dänischen Heiratsurkunde zum heimischen Standesamt und dort die Namensänderung beantragen.

Die Gebühren der Gemeinde muss man sowieso immer selbst bezahlen. An- und Abreise sowie Übernachtung kommen auch bei den Agenturen immer hinzu, es sei denn man greift auf die sehr teuren Angebote zur "Abholung" zurück.

Tipp: Es bedarf schon längst keiner Apostille (Beglaubigung der Heiratsurkunde durch das dänische Außenministerium) mehr. Deutsche Behörden müssen die dänische Urkunde (die auch in deutscher Sprache ausgestellt wird) direkt anerkennen.

Es gibt nichts, wobei einem eine Agentur da wirklich helfen kann. Der größte Aufwand ist das Zusammensuchen der Unterlagen und der Versand (am besten per Email - geht schneller). Die Originale sollte man dann natürlich zur Trauung mitnehmen.

Blöd auch in Dänemark: Die Familienstandsbescheinigungen (in Deutschland heute "Erweiterte Meldebescheinigung") aller Länder in denen man im heiratsfähigen Alter gelebt hat. In der Regel muss man die neu besorgen, weil sie nicht älter als vier Monate sein dürfen. Das kann durchaus der schwierigste Teil werden, wenn die jeweiligen Botschaften einem nicht dabei helfen und in den betreffenden Ländern keine zuverlässigen Verwandten existieren.

Ausnahme: Es liegt eine Scheidung vor. Dann genügen die Familienstandsbescheinigungen der Länder in denen man nach der Scheidung gelebt hat und natürlich muss man das Scheidungsurteil vorlegen.

Die entsprechende Pendants der Familienstandsbescheinigungen in den verschiedenen Ländern müssen jeweils ausfindig gemacht werden. Das allein kann schon eine Herausforderung sein, zumal man darauf achten muss, dass die ergatterte Bescheinigung auch vom dänischen Standesamt anerkannt wird.

Wenn z.B. ein Freund die Besorgung der Bescheinigung im Ausland vornehmen soll, braucht er eine Vollmacht. Die Vollmacht muss in einer Form vorliegen, die vom jeweiligen Land auch anerkannt wird (da kann einem die Botschaft helfen; manchmal kann man dort eine solche Vollmacht aufsetzen lassen).

Selbst wenn man in die entsprechenden Länder reist, kann es schwierig werden, denn es genügt nicht das passende Pendant der Familienstandsbescheinigung zu kennen, sondern man muss auch wissen welche Behörde es ausstellt. Das ist in einigen Ländern durchaus nicht klar geregelt und kann einen Behördenmarathon bedeuten. Von den Kosten, die bei der ganzen Reiserei entstehen mal ganz abgesehen. Und auch dann droht noch Ungemach, denn die Ausstellung der Bescheinigung kann Wochen dauern.

Aber all das ist immer noch besser, als in Deutschland zu heiraten, denn die dort geforderten Dokumente (Ehefähigkeitszeugnisse) sind oft noch schwerer zu beschaffen. Entweder gibt es sie dort gar nicht, oder das entsprechende Pendant ist in Deutschland nicht anerkannt und man muss die Wirksamkeit durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts bestätigen lassen - was selbstverständlich auch wieder 6 Wochen dauert und Geld kostet (bis zu 305€!). Als deutscher Staatsbürger muss man Unterlagen vom Standesamt der Geburtsstadt vorlegen (beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister), die man extra anfordern und selbstverständlich bezahlen muss (11€ zuzüglich 5€-10€ Gebühren für die beglaubigte Ausweiskopie oder alternativ die Reisekosten bei persönlicher Beantragung).

Die Probleme mit dem Ehefähigkeitszeugnis waren es, die mich letztendlich zu einer Eheschließung in Dänemark haben greifen lassen, denn selbst nach zwei Wochen vor Ort in Sambia war es uns nicht gelungen die erforderliche Bescheinigung (Certificate of non-impediment to marrriage) zu erhalten. Nach unserer Abreise versuchte ein Freund vor Ort (ausgestattet mit allen Vollmachten) die Beschaffung für uns weiter zu betreiben und wurde mit immer neuen Forderungen nach Dokumenten und Bestätigungen sowie schwindelerregenden Bearbeitungszeiten konfrontiert. Dies alles für Dokumente, deren Anerkennung dann sowieso in Deutschland nicht erfolgt und von einem Gericht per Beschluss vorgenommen werden muss. Um die Ersetzung der Anerkennung zu bekommen muss man aber tatsächlich erst einmal die nicht anzuerkennenden Dokumente vorlegen.

Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass Eheschließungen mit ausländischen Ehepartnern in Deutschland nicht erwünscht sind.

RobertKuhlmann  22.12.2017, 15:53

Wir sind jetzt seit 29.11.2017 glücklich verheiratet und die Ehe wurde ohne Probleme eingetragen (was bei uns das Einwohnermeldeamt gemacht hat, nicht das Standesamt, denn es geht nur um die Eintragung der Urkunde ins Melderegister).

Jetzt kämpfen wir och um unser Namensrecht, denn als Ehepartner aus verschiedenen Ländern können wir uns das anzuwendende Namensrecht aussuchen.

Wir wollen beide den gleichen Doppelnamen als Nachnamen führen. Da sist nach sambischem Recht erlaubt. Das deutsche Standesamt wehrt sich aber noch mit Händen und Füßen. Sie haben den Fall jetzt zur Prüfung an die obere Behörde weitergereicht und meinten, das müssten wir wohl gerichtlich durchsetzen.

Okay. Meinetwegen auch das. Wir haben Zeit. Niemand hetzt uns.

Zugleich ziehen wir bald um und werden das neu zuständige Standesamt ebenfalls fragen und die vorbereitete Dokumentation gleich mit abgeben. Ich kopiere sie mal in den nächsten Kommentar.

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RobertKuhlmann  22.12.2017, 15:56

Sehr geehrte Frau (Standesbeamtin),

der von mir erwähnte Link auf die Seite des Innenministeriums bezüglich ausländischer Namensrechte ist folgender:

Bundesministerium des Innern, Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht

Dort finden Sie das Namensrecht, das für Sambia anzuwenden ist im Abschnitt "S", unter "Sambia".

Ich habe mich inzwischen mit einem Freund beraten der am Supreme Court in Lusaka arbeitet, Herrn ... (zu erreichen unter High Court P O Box ..., Lusaka, Sambia, Postal Code 10101).

Ich habe ihn gefragt, ob die von uns gewünschte Namensführung, also dass wir beide den gleichen Doppelnamen führen, in Sambia rechtens wäre. Er hat nachgeforscht und Kollegen befragt und gab mir folgende Auskunft:

In Sambia gilt das sogenannte Common Law, wie das in vielen ehemaligen englischen Kolonien der Fall ist. Nach diesem Common Law sind bestimmte Rechtsakte durchführbar, die zuvor nicht per Gesetz ausdrücklich geregelt wurden. Unter dem Common Law gibt es den Rechtsakt des "Deed Poll". Man nennt es auch "Deed of change of name". Was darunter genau zu verstehen ist, können Sie in folgendem Wikipedia-Artikel sehr gut erklärt nachlesen:

Wikipedia: Deed poll

Sie werden aus diesem Artikel erfahren, dass man sich nach dem Common Law (das übrigens auch auf der Homepage des Innenministers als in Sambia anzuwendendes Recht aufgeführt ist) jeden beliebigen Namen geben kann, solange dies nicht in betrügerischer Absicht passiert.

Genau diese Regelung wird auch in Sambia angewendet. Meine Frau und ich können jederzeit eine Deed poll in Sambia aufsetzen. Dieser Akt wird dann im Gesetzesblatt in Lusaka veröffentlicht und ist fortan geltendes Recht.

Nachdem meine Frau und ich sambisches Namensrecht wählen wollen, können wir nach unserer Eheschließung also jeden Nachnamen (und sogar auch Vornamen) führen, den wir wünschen, denn nach sambischem Recht wäre genau das möglich.

Es gibt keine Regelung in Sambia, die gegen unsere Namenswahl sprechen würde. Ich schlage Ihnen vor, Sie prüfen ihre Aussage zu unserer Namensführung unter diesem Aspekt noch einmal neu.

Wenn Sie weiterhin auf einer Ablehnung unseres Namenswunsches bestehen, teilen Sie mir dies bitte schriftlich unter Angabe der Gründe mit, damit ich mich mit der Angelegenheit an einen Fachanwalt wenden kann.

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Hallo,

also ich habe vor 25 Jahren in Hurup/ Thisted geheiratet. War sehr schön. Uns wurden Trauzeugen gestellt. Wir haben uns mit unseren Unterlagen angemeldet und für eine Woche später einen Termin bekommen. War alles ganz easy, supernett und wir haben sogar ein Geschenk von der Stadt bekommen mit dem Wappen drauf.

Viel Glück

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung