Heirat - Schüler, Studenten?

7 Antworten

"In Deutschland erlangt man die Ehemündigkeit erst mit Eintritt der Volljährigkeit. Gemäß § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden. Eine Ehe mit einem Minderjährigen, der im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr vollendet hatte, kann aufgehoben werden (§ 1314 Abs. 1 Nr. 1 BGB)." (Quelle: Wikipedia)

Natürlich darfst Du als volljähriger Student heiraten. Ich hatte auch Kommilitonen mit Kind, das ist rechtlich kein Problem und die Uni hat da nichts mit zu tun. Es gibt universitäre Beratungsstellen, wenn Nachwuchs erwartet wird (ob nun ehelich oder nicht) damit man das Studium pausieren oder sonst irgendwie absolvieren kann. Ob Du single bist, in Beziehung lebst oder verheiratet bist, das ist Deine Privatsache.

Gleiches gilt auch in Schulen nach dem oben zitierten rechtlichen Grundlagen.

Warum sollte man das nicht dürfen

Bin verlobt seit 15 und religiös gesehen verheiratet, und werde gerne mit 18 heiraten, was soll das jemanden intressieren?

Ab 18 kann man mittlerweile heiraten aber unter den Voraussetzungen ist das dümste was man tun kann da Dan der ehe man den Unterhalt für die frau aufbringen muss zb. Unterhalt von den Eltern gibt es da nicht mehr.

Andere Konsequenzen gibt es da nicht nur mus man dass eben alles selber finanzieren.

Sobald man 18 ist, darf man heiraten, auch wenn man Schüler oder Student ist.

Familienstand ist unerheblich und kein Grund/Anlass für irgendwelche Aktionen

(Privatangelegenheit)

KHSchindelar  10.11.2019, 23:06

:o)

Familienstand ist unerheblich und kein Grund/Anlass für irgendwelche Aktionen

Je nach Familienstand, kann er durchaus Grund/Anlaß sein irgendwelche "Aktionen" nicht durchführen zu können.

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