Heimschläfer als 19 jähriger SaZ8?
Moin,
Ich fange am 01.11 mit der AGA an und werde danach ungefähr 100km von meinem derzeitigen Wohnort (bei meinen Eltern) entfernt eingesetzt. Da ich sehr gern in einer eigenen Wohnung wohnen würde, stellt sich mir die Frage ob das denn möglich ist. Im Internet habe ich nur veraltete Beiträge dazu gelesen und wollte wissen, ob sich das inzwischen geändert hat. Meine Wohnung wäre dann ca. 30km von der Kaserne entfernt. LG
2 Antworten
Ja, das ist grundsätzlich möglich - allerdings nicht direkt von Beginn an.
Du bist ja als u25 noch zur Übernachtung in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Das bedeutet aber nicht, dass man Dich von der Pflicht nicht entbindet ;)
Während der Grund-, Spezialgrund- und der Laufbahnausbildung (teilweise auch der Dientpostenausbildung) wird man in aller Regel darauf bestehen, dass Du in der Kaserne schläfst. Nur so kann sichergestellt werden, dass Du ausgeschlafen und pünktlich zum Dienst erscheinst. Eine Wohnung kannst Du natürlich währenddessen schon haben und sie anlassbezogen und am Wochenende nutzen.
Persönlich empfehle ich Dir allerdings dringend:
- eine Wohnung erst zu mieten, wenn feststeht, in welcher Stammeinheit Du bleibst,
- unter 30 km kürzeste (nicht günstigste sondern kürzeste! und unter bedeutet max 29,9 km und nicht 30,1 km) Wegentfernung zur Kaserne. Ansonsten wird Dir die Wohnung reiserechtlich nicht anerkannt, was wiederrum finanzielle Einbußen bedeutet.
Während der GA wird unter der Woche in der Kaserne geschlafen, das Wochenende hast du i. d. R. zu freien Verfügung und kannst hinfahren wohin du willst.
Ich würde mir erst Gedanken über eine Wohnung machen, sobald ich in meiner Stammeinheut bin. Davor macht es keinen Sinn.
mir ging es auch eher um die Zeit nach der GA. Wenn man z.B. mit seiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung ziehen möchte.