Heimschläfer als 19 jähriger SaZ8?

2 Antworten

Ja, das ist grundsätzlich möglich - allerdings nicht direkt von Beginn an.

Du bist ja als u25 noch zur Übernachtung in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Das bedeutet aber nicht, dass man Dich von der Pflicht nicht entbindet ;)

Während der Grund-, Spezialgrund- und der Laufbahnausbildung (teilweise auch der Dientpostenausbildung) wird man in aller Regel darauf bestehen, dass Du in der Kaserne schläfst. Nur so kann sichergestellt werden, dass Du ausgeschlafen und pünktlich zum Dienst erscheinst. Eine Wohnung kannst Du natürlich währenddessen schon haben und sie anlassbezogen und am Wochenende nutzen.

Persönlich empfehle ich Dir allerdings dringend:

  1. eine Wohnung erst zu mieten, wenn feststeht, in welcher Stammeinheit Du bleibst,
  2. unter 30 km kürzeste (nicht günstigste sondern kürzeste! und unter bedeutet max 29,9 km und nicht 30,1 km) Wegentfernung zur Kaserne. Ansonsten wird Dir die Wohnung reiserechtlich nicht anerkannt, was wiederrum finanzielle Einbußen bedeutet.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Während der GA wird unter der Woche in der Kaserne geschlafen, das Wochenende hast du i. d. R. zu freien Verfügung und kannst hinfahren wohin du willst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fallschirmjäger seit 2010
xmarvin16 
Fragesteller
 24.09.2021, 12:16

mir ging es auch eher um die Zeit nach der GA. Wenn man z.B. mit seiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung ziehen möchte.

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anstrum  24.09.2021, 13:51
@xmarvin16

Ich würde mir erst Gedanken über eine Wohnung machen, sobald ich in meiner Stammeinheut bin. Davor macht es keinen Sinn.

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