Hausverbot ohne Grund - Sicherheitsdienst

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https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot

Offensichtlich wäre es dem Artikel nach ein grundlos erteiltes Hausvebrot rechtswidrig, da ein Einkaufszentrum öffentlich zugänglich ist.

Ich würde als erstes mal den Leiter des Objekts ansprechen. Wenn es Zeugen gibt wie die Verkäuferin im geschilderten Fall könntet ihr das Zugangsrecht sogar einklagen. Vielleicht hilft wirklich die Polizei weiter. Und ein Hinweis darauf, dass ihr es öffentlich macht über Presse oder Internet, dass als letztes Mittel. . Wenn der Ausschluss erfolgt, weil Du erkennbar einen (polnischen) Migrationshintergrund hast, wäre das Diskiminierend.

DerPolnische 
Fragesteller
 19.05.2014, 20:07

Danke für die Antwort :)

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nochnefrage  25.05.2014, 10:16
@DerPolnische

Gerne, (rassistische) Willkür von Menschen, die mit ihrer Verantwortung nicht umgehen können wie einige (unterbezahlte) Wachleute, ist echt schlimm.

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master2k  21.07.2014, 20:59
@nochnefrage

Niemand erteilt jemand grundlos ein Hausverbot. Es wird schon was vorgefallen sein. Glaubst du ernsthaft das der Sicherheitsmitarbeiter einfach so irgendwelchen Leuten Hausverbot erteilt und damit seinen Job aufs spiel setzt? Wohl eher nicht!

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Als Sicherheits-Angestellter darf er das aber ihr könnt da gegegen kalgen auch wenn das warscheinlich nicht viel bringt.

master2k  21.07.2014, 20:55

Klagen? Wie kommst du auf so einen blödsinn? Man kann nicht gegen ein Hausverbot klagen.... OMG

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JamesGerling  22.07.2014, 08:16
@master2k

selbstverständlich kann er gegen ein Hausverbot klagen, in teilöffentlichen Bereichen (z.B. Bahnhof)könnte es ja nach Begründung und Argumentation auch erfolgreich sein.

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Zwar hatte ich noch nie diese Situation, aber wenn er euch so schickaniert und das ohne Grund geht zur Polizei!

DerPolnische 
Fragesteller
 17.05.2014, 22:21

Vergessen zu erwähnen > Wir sind auch mal einfach so durchs Einkaufszentrum gelaufen als er meinte uns Hausverbot zu geben. Wir sind dann einfach wieder rein gekommen weil es völlig ohne Grund war. Dann hat er mich gepackt und auf den Boden geklatscht.

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Builderhummel  17.05.2014, 22:34
@DerPolnische

Wenn das hausverbot gültig ist ist das Hausfriedensbruch. Wenn es nicht gültig ist ist das Körperverletzung.

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JamesGerling  22.07.2014, 08:00
@Builderhummel

ob mit ohne gültiges Hausverbot ist es primär mal eine KV, ist es so geschehen, bleibt es auch eine KV.... gab es einen Sachverhalt bei der Durchsetzung der Hausrechtsmaßnahme (z.B. körperlicher Widerstand der eskalierte) gab es unter Umständen einen Rechtfertigungsgrund... auch mit gültigem Hausverbot wäre ohne Vorspiel so eine Maßnahme nicht verhältnismäßig... handelt es sich um 2 Sicherheitsmitarbeiter wäre es u.U. schon eine gKV.

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Darf er das reicht mündlich und das wars

DerPolnische 
Fragesteller
 17.05.2014, 22:21

Ich habe nicht verstanden was du damit sagen möchtest ...

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DahleRieger  17.05.2014, 22:26
@DerPolnische

Ein Hausverbot muss nicht begründet werden es reicht aus das es ausgesprochen ist

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nochnefrage  18.05.2014, 13:10
@DahleRieger

Bleibt noch der Umstand, in öffentlich zugänglichen Bereichen darf es offenbar nicht nach persönlichen Vorlieben erteilt werden.

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DahleRieger  18.05.2014, 13:16
@nochnefrage

Wie er selbst sagt ist er ja bereits mehrfach negativ aufgefallen und rausgeworfen worden Demzufolge dient das Hausverbot wohl mehr der Erhaltung von Ruhe und Ordnung

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erstens man darf natürlich auch ohne Grund ein Hausverbot erteilen, und ein mündliches Hausverbot es genauso rechtswirksam wieein schriftliches. obwohl das schriftliche per Einschreiben natürlich immer ein sicheres Ding ist .sehr fraglich geschrieben hast du das, warum bist du nicht auf den Inhalt eingegangen was genau vorgefallen is? was für eine Frage hattet ihr denn der Verkäuferin gestellt  worum ging es dabei? wenn Sie den Sicherheitsdienst ruft geht es meistens um Fragen rund um das Gebäude indem sich das Geschäft befindet, Verschlusszeiten gegebenenfalls Zugangsmöglichkeit zu Parkdeck etc. ansonsten wird der Sicherheitsdienst zum erste Hilfe für den Diebstählen etc. gerufen das heißt für Nothilfe Situation oder bei Straftaten. Deswegen wäre es interessant was es für eine Frage war um nachzuvollziehen können warum die Verkäuferin den Sicherheitsdienst dafür  gerufen hat. sehr interessant in dem Zusammenhang warum der Sicherheitsdienst als Antwort auf die angeblich gestellte Frage ein absolutes Hausverbot sofort erteilte. Sehr fraglich auch warum für noch einen Laden .generell darf der Sicherheitsdienst für die öffentlich zugänglichen  Wegen in den Laden Straßen, Der   Räumlichkeiten  wie Parkdecks  wc,s ,etc. das Hausrecht für seinen Auftraggeber spricht der  center Verwaltung durchzusetzen.für die einzelnen Geschäfte hat er aber keine Befugnis das Hausrecht bleibt hier bei dem Verkaufspersonal beziehungsweise derer Beschäftigten  beziehungsweise Beauftragten . natürlich wird eine zarte Verkäuferin, wenn Sie jemanden aus dem Geschäft aus welchem Grund auch immer bittet beziehungsweise in verweist dunkler auffordert das Geschäft zu verlassen als erstes den Sicherheitsdienst zur Unterstützung hinzuziehen . Natürlich darf er unterstützend wirken, er wird die Rechtslage aufzeigen (Strafbarkeit gemäß Hausfriedensbruch zweite Regierungsform/nicht verlassen auf Aufforderung) und eventuell noch das er bei weiterer Weigerung zum Verlassen die Polizei hinzuziehen würde um den Besitz Frieden wiederherzustellen ...alles rechtens!.

aufgrund der fehlenden informativen Angaben welche ich bereits oben Lande es ist leider nicht möglich die Frage weiter tiefgründiger zu beantworten