Hausverbot ohne Begründung?
Hallo
Ich bin gerade ziemlich verärgert und ratlos.
Mein volljähriger Sohn wurde vorgestern bei einem Ladendiebstahl erwischt.Warenwert 99 Cent ( ja ich weiß....wie kann man nur ).Kann es selber nicht nachvollziehen.Er übrigens auch nicht.Die Marktleitung verlangte von ihm eine sofortige Zahlung der Fangprämie; 50 € wenn er gleich bezahlt.75 € wenn er später zahlt.Aber solange behalte sie den Perso als Sicherheit.Zuhause angekommen erzählte er mir von dem Vorfall.Natürlich war ich not amused; aber Perso einbehalten kann die Marktleitung doch nicht....Polizei wollte sie nicht dazuholen ( Schadet dem Markt ) .Ich bin dann zum Markt und suchte das Gespräch mit der Leitung.Diese sagte mir dann, wenn ICH das vorliegende Formular ( Zahlung der Fangprämie 100 € ) unterschreibe händigt sie mir den Ausweis aus.Lt. Sohn wollte sie erst 50€ ; bei späterer Zahlung 75 € und jetzt 100 €.Hab ich nicht unterschrieben sondern die Polizei hinzugerufen.Wärend ich im Eingangsbereich auf die Unterstützung gewartet habe kam der Leiter ? der Frischfleischabteilung zu mir und bat mich, den Markt zu verlassen.Ich sagte ihm, dass ich auf die Polizei warte.Seine Reaktion :" Das kannste ( Du? Ich bin 49 J.) auch draussen......Raus hier.....Ich habe hier Hausrecht und erteile Hausverbot."Auf meine Frage nach dem Grund antwortete er :" Weil Du mir auf n Keks gehst......Netter Herr.Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.Wollte lediglich den Perso von meinem Sohn holen.Zum Glück kam die angeforderte Polizei .Ein Beamter sprach im Büro mit der Marktleitung; der andere hörte sich meine Story an.Ich fragte wegen dem ungerechtfertigten Hausverbot.Antwort :" Solange Sie nichts schriftliches bekommen gibt es keinen Grund für ein Hausverbot."Ich habe nichts geklaut, hab weder rumgepöbelt noch was zerstört.
Heute morgen wollte ich einkaufen ( in diesem Markt ) und wurde gleich von einer Kassiererin des Marktes verwiesen.Als ich fragte warum, holte sie den unfreundlichen Herrn von Vorgestern.Dieser begleitete mich dann recht unsanft zum Ausgang.Ich fragte ihn, warum er mir nicht erklären kann, warum er mir Hausverbot erteilt hat.
Seine Antwort hat mich sehr getroffen....
" Für so' n asoziales Pack ist mir meine Arbeitszeit zu wertvoll"
Email an die Zentrale in Köln ist raus.Einkaufen würde ich gerne in einem anderen Markt.Aber ich bin gehbehindert und die nächste Einkaufsmöglichkeit ist im nächsten Ort.
Ich bin auf die Einkaufsmöglichkeit dort angewiesen.Kann mir jemand raten, was ich gegen das ungerechte Hausverbot unternehmen kann?
Bedanke mich im Vorraus
14 Antworten
Meines Wissens ist es verboten und strafbar, einen Personalausweis oder Reisepass einzubehalten oder zu kopieren.
Na klar! Es war ja das Personal vom Markt, das den Perso einbehalten hat. Und die Polizei notiert die Daten, aber behält den Ausweis normalerweise nicht ein.
Das Kopierverbot ist seit letztem Jahr gelockert (§ 20 (2) PAuswG).
Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. (aus § 1 (1) PAuswG) Das ist aber keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des PAuswG und schon gar keine Straftat.
Das ist aber keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des PAuswG und schon gar keine Straftat.
Auch nicht nach der neuen EUDSGVO, die seit Mai in Kraft ist? Das bezweifle ich...
Da findet ja keine Datenverarbeitung statt, sondern der Perso diente als Pfand. Was, wie gesagt, nicht verlangt werden darf. Mit der DSGVO sehe ich hier soweit keinen Konflikt.
Die Situation ist sicher nicht gut und die Reaktion mit dem Hausverbot auch überzogen. Viel dagegen unternehmen kannst Du aber nicht. Wenn der Laden Dir nichts mehr verkaufen will, will er Dir nichts mhr verkaufen.
Was ich etwas merkwürdig finde ist dass Du Dich da überhaupt eingemischt hast. Dein Sohn ist volljährig und damit selber dafür verantwortlich seine Aktionen zu regeln. Dein Sohn kann sich mit Dir beraten wenn er will, die Zeit solche Verhandlungen für ihn zu übernehmen ist definitiv vorbei.
Bis sich die Wogen geglättet haben erledigt jetzt vielleicht Dein Sohn die Einkäufe in einem anderen Supermarkt.
Also so ganz einfach ist das mit dem Hausrecht bei Supermärkten nicht. Man kann dort nicht aus jedem x beliebigen Grund Hausverbote erteilen.
„Wer ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet, bringt damit zwar zum Ausdruck, daß er an jeden Kunden Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen will. Er gestattet somit generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall allen Kunden den Zutritt, die sich im Rahmen "üblichen Käuferverhaltens" bewegen (BGH, Urteile vom 25. April 1991 - I ZR 283/89 - Testfotos = MDR 1991, 1155 m.w.Nachw. und vom 13. Juli 1979 - I ZR 138/77 - Hausverbot II = NJW 1980, 700 unter I 2). Das schließt es aber nicht aus, daß er von seinem Hausrecht gegenüber solchen Kunden Gebrauch macht, die hierzu, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufs, Anlaß geben (BGH, Urteil vom 25. April 1991 aaO)“
BGH NJW 1994, 188 f.
Das heißt, wer ein Geschäft dem allgemeinen Publikumsverkehr öffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will, erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen - siehe BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.
Inwiefern, du den Betriebsablauf gestört haben könntest kann ich nicht beurteilen. Solltest du also wirklich keine andere Möglichkeit haben einen anderen Laden aufzusuchen könntest du nochmal einen Anwalt konsultieren.
"Störung des Betriebsablaufs" bzw. dass zukünftige Störungen zu besorgen sind, reicht nach h.M. für ein Hausverbot aus. Dieses kann grundsätzlich auch mündlich ausgesprochen werden; bei Zuwiderhandlungen droht eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Bis auf den Einbehalt des Personalausweises (Zitat aus § 1 (1) PAuswG: Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.) sehe ich hier kein Fehlverhalten des Marktes.
Wir kennen ja bisher nur Deine Darstellung. Ich kann mir schon vorstellen, dass der Marktleiter genervt ist: Da hat er einen volljährigen Ladendieb erwischt, und kurze Zeit später kommt der Vater herbeigetobt. Der zwar gehbehindert ist, aber dafür reicht's anscheinend noch.
Der BGH sagt, dass ein derartiges Hausverbot einen sachlichen Grund benötigt. Die ältere Rspr und die Literatur sieht das anders. Wenn sie nicht einlenken wirst du klagen müssen.
Solange es nicht die Polizei ist