Hausverbot auf dem Friedhof?
Gibt es das?
Darf ich als Pächter einer Grabstelle jemanden das Verbot erteilen, an dem Grab Hand anzulegen? Ich meine damit ihm zu untersagen, Pflanzen ein- oder auszugraben?
12 Antworten
Das Hausrecht auf dem Friedhof hat ausschließlich der Friedhofsträger. Ein Hausverbot kannst Du also nicht erteilen.
Du kannst aber sehr wohl verbieten, an einer Grabstätte, an der Du das Nutzungsrecht besitzt Veränderungen vorzunehmen. Das leitet sich aus dem Totenfürsorgerecht ab. Dazu hat der BGH erst dieses Jahr ein Urteil gefällt.
Ja das darfst du.
Hausverbot auf dem Friedhof kannst du nicht erteilen, dazu bist du nicht befugt.
Aber natürlich kannst du jemanden verbieten auf deinem Grab Veränderungen vorzunehmen.
Es ist in der Friedhofsverordnung anders formuliert, eher, dass der Nutzungsberechtigte die Erlaubnis geben muss, wenn jemand zur Grabpflege beauftragt wird.
Im Zweifelsfall hat höchstens die Friedhofsverwaltung noch mitzureden, falls das Grab sehr ungepflegt ist oder so... dann kann die Friedhofsverwaltungen jemanden beauftragen, wenn der Nutzungsberechtigte sich nicht kümmert.
Das fände ich erstrebenswert. So auf Lebenszeit oder so.
Wenn du dich dort daneben benimmst, kann die Verwaltung selbstverständlich auch Hausverbot (hier Platzverbot) erteilen.
Wenn jemand sich auf dem Friedhof daneben benimmt, kann die Friedhosfverwaltung Hausverbot erteilen die Nutzungsberechtigten nicht.
Am Grab selber sieht es anders, aus, das ist der Nutzungsberechtigte veranwtortlich.
Ja gibt es , zb. für Haustiere (Hunde) !
Nur die Verwaltung, oder der Pächter auch?