Hausverbot auf dem Friedhof?

12 Antworten

Das Hausrecht auf dem Friedhof hat ausschließlich der Friedhofsträger. Ein Hausverbot kannst Du also nicht erteilen.

Du kannst aber sehr wohl verbieten, an einer Grabstätte, an der Du das Nutzungsrecht besitzt Veränderungen vorzunehmen. Das leitet sich aus dem Totenfürsorgerecht ab. Dazu hat der BGH erst dieses Jahr ein Urteil gefällt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja das darfst du.

Hausverbot auf dem Friedhof kannst du nicht erteilen, dazu bist du nicht befugt.

Aber natürlich kannst du jemanden verbieten auf deinem Grab Veränderungen vorzunehmen.

Es ist in der Friedhofsverordnung anders formuliert, eher, dass der Nutzungsberechtigte die Erlaubnis geben muss, wenn jemand zur Grabpflege beauftragt wird.

Im Zweifelsfall hat höchstens die Friedhofsverwaltung noch mitzureden, falls das Grab sehr ungepflegt ist oder so... dann kann die Friedhofsverwaltungen jemanden beauftragen, wenn der Nutzungsberechtigte sich nicht kümmert.

Das fände ich erstrebenswert. So auf Lebenszeit oder so.

Woher ich das weiß:Hobby

Wenn du dich dort daneben benimmst, kann die Verwaltung selbstverständlich auch Hausverbot (hier Platzverbot) erteilen.

Schwerin72 
Fragesteller
 30.07.2019, 21:27

Nur die Verwaltung, oder der Pächter auch?

0
PaulPeter44  03.08.2019, 19:38
@Schwerin72

Wenn jemand sich auf dem Friedhof daneben benimmt, kann die Friedhosfverwaltung Hausverbot erteilen die Nutzungsberechtigten nicht.

Am Grab selber sieht es anders, aus, das ist der Nutzungsberechtigte veranwtortlich.

0

Ja gibt es , zb. für Haustiere (Hunde) !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
sommerschnee97  30.07.2019, 21:37

Weil die da nach Knochen graben.

0