raubkatze am 18.01.2008 um 15:43 Uhr
Würdet Ihr Euer kleines Haustier (Katze/Hund) im Garten Eures Hauses bestatten-vorausgesetzt der Vermieter erlaubt es? Beim nächsten Umzug kann man das Grab ja schlecht mitnehmen. Zur Verbrennung geben?

Da mögen ja Tierhalter durchaus verschieden gestrickt sein - der Eine ist froh, wenn es nach dem Schema geht "aus den Augen, aus dem Sinn", ein anderer stellt sein geliebtes Zamperl tatsächlich ausgestopft auf den Kaminsims. Über keine Art der Trauerbewältigung sollte man sich lustig machen.
Für mich kommt nur ein Bestatten in Frage, ich habe darunter gelitten, meinen kleinen Kater in Italien ins Krematorium entlassen zu haben - als er verstarb, war ich leider gerade in Deutschland.
Bisher sind alle unsere Katzen in heimatliche Erde gekommen, das Angebot hätte ich auch dieses Mal. Aber dazu müßte ich 360km weit fahren - in der Verfassung bin ich gerade nicht. Denn heute ist mein geliebter Mitch von mir gegangen, mein Maine-Coon-Kater.
Ich habe die Erlaubnis meines Vermieters, und sobald es etwas weniger regnet, bekommt er ein schönes Plätzchen. Das ist mir sehr wichtig.
Wenn ich mal von hier wegziehe, ist von ihm sowieso nichts mehr da, außer in meiner Erinnerung.

Ein Tierfriedhof wäre angebracht.
Wenn es aber Gründe gibt, die die von dir genannte Lösung sinnvoll machen und der Vermieter es erlaubt - warum nicht?
Wir gehen so verantwortungslos mit Tieren um. Da kann ein kleines Zeichen von respekt und Achtung nicht verkehrt sein.

Warum nicht? Dem Tier ist es doch wohl egal.

Das wird der Vermieter nicht erlauben. Hier die Gesetzesgrundlage: „Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben werden oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube an, bedeckt sind. § 20 Abs. 2, die §§ 32B und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I, S. 1110) zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I, S. 469), bleiben unberührt.“
Die entscheidenden Voraussetzungen für die Tierbestattung im Garten sind also, dass es sich um einzelne Tierkörper und um ein eigenes Gundstück handelt und der Ort nicht im Wasserschutzgebiet und an öffentlichen Wegen und Plätzen liegen darf. Aus hygienischen Gründen ausdrücklich verboten ist es, sich eines toten Tieres mit dem Hausmüll zu entledigen. Für den Fall eines Verstoßes droht der Gesetzgeber mit empfindlichen Geldbußen.

In welcher Größe hast du denn sonst noch Haustiere,wenn Katze und Hund, bei dir zu den kleinen Tieren zählen? :-)

Da geb ich HerrLich vollkommen recht.
Außerdem fällt ein richtiger Hund m.E. nicht in die Kategorie "kleines Haustier". Ein richtiger Hund ist für mich ab kniehoch aufwärts - und den im Garten verbuddeln ist nicht erlaubt und zu anstrengend.

Wenn es die Finanzen zulassen würde ich das gute Tier auf dem Tierfriedhof bestatten lassen, ansonsten würde ich es über einen Tierarzt "entsorgen" lassen.
Mein Vermieter hat das erlaubt.Kleine Tiere dürfen auf dem eigenen Grundstück bestattet werden-bis Katzegröße.Eine gewisse Tiefe muss das Grab natürlich haben.Das hat mein Tierarzt uns auch bestätigt.Sonst kannst du das Tier beim Tierarzt lassen ,was Kosten nach sich zieht,das Tier verbrennen lassen und in einer Urne bei dir im Wohnzimmer aufstellen,ausstopfen lassen-das gibt es auch.

Habe selbst vor 2 Jahren meine Katze im Garten begraben. Der Vermieter hat`s erlaubt. Von ausstopfen halte ich garnichts.
wo soll man denn sonst mit dem tier bleiben,auf nen müll schmeissen könnt ich nich und nen tierfriedhof is zu teuer
Ich finde begraben in Ordnung. Unser letztes Haustier wurde so auch bestattet.

Wer so lange mit einem Tier zusammengelgebt hat, darf es meiner Meinung nach auch bestatten. Ist in meinen Augen auch ein Zeichen der Wertschätzung! Sie sind nun mal Lebewesen und auch ein Teil der Familie!!! Da soll man ruhig trauern und ein Plätzchen haben an dem man sich besinnen kann.
Maienblume am 18. Januar 2008 18:05 Du hast es genau erfaßt, Taraa. Wenn ich nun aus dem Fenster schaue, weiß ich wo er liegt. Mir ist das ein Trost.
Tierkörperbeseitigung ist mir zu anonym. Aber jeder wie er es braucht... Ausstopfen ist ja wohl doch recht makaber, aber solche Leute gibt´s eben auch. Käme ich im Traume nicht darauf.

nee, nix was größer ist als ne handvoll

Keine gute Idee wer so sehr an seinem Haustier hängt sollte es sich ausstopfen lassen.
Oh nein, das ist nicht Dein Ernst, oder?
raubkatze am 18. Januar 2008 16:03 Was macht man dann-Deiner Meinung nach- mit den lieben Verwandten, wenn man sich weder für den Friedhof noch fürs Krematorium erwärmen kann?
also gerade weil ich mein Haustier liebe...würde ich es NIEMALS ausstopfen lassen.
Maienblume am 18. Januar 2008 19:08 Sehe ich auch so, zumal die Ausgestopften selten dem lebenden Tier ähnlich sehen.
Hund oder Katze wären mir zu groß. Wenn der Vermieter nichts dagegen hat sehe ich keinen Unterschied zur Bestattung im eigenen Garten, als wir unser Haus gekauft haben, waren da vom Vorbesitzer auch einige Gräber von verstorbenen Kleintieren drin - wo ist da der Unterschied zum gemieteten Haus?
Allerdings würde ich mich auf Hamster, Meerschwein oder Kanarienvogel beschränken.

Ja, auf jeden Fall bestatten. Unser Anton ( Kater ) ist seinerzeit nach einer OP gestorben und wir wussten in unserer Verzweifelung nicht, was wir tun sollten. Wir haben dann auf den Tierarzt gehört und ihn bei ihm im praxiseigenen Krematorium verbrennen lassen. Vier Wochen später bekamen wir einen Brief von der Tierarztpraxis, in dem die Verbrennung bestätigt wurde. Später haben wir erfahren, dass die Asche der dort verbrannten Tiere einfach auf dem Parkplatz verstreut wurde.
Bei unserem Kater Lucky haben wir es dann anders gemacht: Den haben wir - in Ermangelung eines Tierfriedhofes und (da wir vom Vermieter keine Genehmigung bekamen) in einem Waldgebiet bestattet. Die Stelle ist durch einen besonders knorrigen Baum gekennzeichnet, und ich gehe heute noch oft dorthin.
Das war zwar nicht legal, aber wo kein Kläger....
Maienblume am 19. Januar 2008 00:57 Ja, Tanzwieselchen, das hatte ich mir auch überlegt, schon damals bei meiner ersten Mieze. Aber da hatte ich es nicht so weit nach Hause, und nun ruht sie bei meinen Eltern im Garten. Was mir wirklich half.
Ich hatte mir auch schon ein schönes Fleckchen im Wald ausgeguckt, weil sie länger krank war. Aber das heute kam total plötzlich...
Asche auf den Parkplatz ist natürlich ganz übel!
Danke Dir für Deinen Beitrag.

ich hätte es eher auf einem ruhigen platz bestatten lasse!
Danke Blümchen für die schöne Antwort und mein herzlichstes Beileid!Bin in Gedanken bei Dir und Mitch. Kopf und Daumen hoch!!
Das tut mir sehr leid für dich. Ich kann das auch leider nachvollziehen, wie schmerzlich es ist, sein geliebtes Haustier zu verlieren.
"Ein Tier haben, heißt Abschied nehmen..."
Ich hab meine traurige Pflicht erledigt, und einen Whiskey auf das treue Tier getrunken... Danke für Euer Verständnis!
Danke für das Sternchen, raubkatze. Und liebe Grüße!