Hausdurchsuchung und Notwehr?
Darf man sich bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung im Rahmen des Notwehrrechts wehren und gegebenenfalls die Polizisten zur Verteidigung des Hausrechts und Eigentums verletzen oder töten, wenn es sich dabei um das mildeste Mittel handelt?
Und wann ist eine Hausdurchsuchung z.B. rechtswidrig?
13 Antworten
Eine Durchsuchung ist richterlich angeordnet.
Gegenwehr wird mit sofortiger Festnahme beantwortet.
Nein, dass sehen die sehr verbissen. Danach kannst du sie anzeigen, bzw. beschweren.
Entweder haben die Polizisten oder Kriminalbeamten einen schriftlichen Durchsuchungsbeschluss oder bei begründeten Verdacht dürfen die sich den auch telefonisch holen. In keinem Fall ist die Hausdurchsuchung rechtswidrig.
Da kannst dann weder du, noch die zuständigen Beamten von einer Rechtswidrigkeit ausgehen.
"Mit Absicht falsch augestellt" dürfte auch im Nachhinein nur schwer zu beiweisen sein
Die polizei hat ein richterliches beschluss komm nur auf die idee einen beamten zu schlagen oder zu töten
Aber was ist, wenn der richterliche Beschluss rechtswidrig ist? Und die Polizei das vielleicht sogar weiß?
Ja, wenn du Polizisten deine Wohnung widerrechtlich (also ohne richterlichen Beschluss und ohne dass "Gefahr im Verzug" vorliegt), durchsuchen, dann dürfte man sich schon dagegen wehren...
(Ob das klug ist, steht auf einem anderen Blatt.)
Und wenn der Durchsuchungsbeschluss rechtlich völlig falsch ist oder gar mit Absicht vom Richter falsch ausgestellt wird?