Hausdurchsuchung und Notwehr?

13 Antworten

Eine Durchsuchung ist richterlich angeordnet.

Gegenwehr wird mit sofortiger Festnahme beantwortet.

Nein, dass sehen die sehr verbissen. Danach kannst du sie anzeigen, bzw. beschweren.

Entweder haben die Polizisten oder Kriminalbeamten einen schriftlichen Durchsuchungsbeschluss oder bei begründeten Verdacht dürfen die sich den auch telefonisch holen. In keinem Fall ist die Hausdurchsuchung rechtswidrig.

horrorfan97 
Fragesteller
 08.12.2019, 11:00

Und wenn der Durchsuchungsbeschluss rechtlich völlig falsch ist oder gar mit Absicht vom Richter falsch ausgestellt wird?

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kayo1548  08.12.2019, 11:40
@horrorfan97

Da kannst dann weder du, noch die zuständigen Beamten von einer Rechtswidrigkeit ausgehen.

"Mit Absicht falsch augestellt" dürfte auch im Nachhinein nur schwer zu beiweisen sein

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Die polizei hat ein richterliches beschluss komm nur auf die idee einen beamten zu schlagen oder zu töten

horrorfan97 
Fragesteller
 08.12.2019, 11:05

Aber was ist, wenn der richterliche Beschluss rechtswidrig ist? Und die Polizei das vielleicht sogar weiß?

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Ja, wenn du Polizisten deine Wohnung widerrechtlich (also ohne richterlichen Beschluss und ohne dass "Gefahr im Verzug" vorliegt), durchsuchen, dann dürfte man sich schon dagegen wehren...

(Ob das klug ist, steht auf einem anderen Blatt.)