Handyortung über Rufnummer?

1 Antwort

Etwaige Ortungsdienste musst du vor dem Verlust des Mobiltelefons aktiveren, anderenfalls sieht es schlecht aus. Im Falle von Diebstahl hilft manchmal der Telefonanbieter weiter, hier müsstest du im Zweifel eine schriftliche Erlaubnis nach § 98 TKG a. F. (→ § 13 TTDSG) erteilen und darum bitten, dass man dir die letzten Standortdaten mitteilt, einen Rechtsanspruch hast du hierauf aber nicht.

LG