Haltebewilligung für Königspython?

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Hallo,

Python regius ist ausschließlich Nachweispflichtig, nicht mehr meldepflichtig. Eine Haltebewilligung benötigst du nicht, diese ist i.d.R. nur in einigen Bundesländern und nur bei als "gefährlich" eingestuften Tieren (Würgeschlangen über 3 Meter, Giftschlangen, Panzerechsen) nötig. Du benötigst also nur einen Herkunftsnachweis vom Züchter des Tieres, den du auf verlangen des Amtes vorlegen musst.

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher musst Du Dich für Sachsen informieren, welche Bestimmungen dort gelten. Aber in aller Regel reicht der Herkunftsnachweiß. In meinem Fall ist das ein vom Züchter gestempeltes und unterzeichnetes Papier, dass das Tier aus einer deutschen Nachzucht stammt. Ob das in Sachsen reicht, weiß ich jedoch nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich hatte über 15 Jahren einen Königspython.