Haben Gefangene in deutschen Gefängnissen frei Arztwahl?
Dürfen die sich z.B. von einem von Ihnen bestimmten Arzt behandeln lassen - vorausgesetzt der kommt zu Ihnen ins Gefängnis? Oder müssen die mit einem vom Gefängnis festgelegten Gefängnisarzt vorlieb nehmen?
5 Antworten
Im Strafvollzug gibt es keine freie Arztwahl, an die Stelle des Vertrauensarztes tritt der staatlich bestellte Anstaltsarzt. In Deutschland wird das als selbstverständlich angesehen; kritisiert wird dieser Umstand höchstens dann, wenn es der Propaganda dient wie gegenwärtig im Fall Nawalny, dem die Behandlung durch einen frei gewählten Arzt vorenthalten wird. Diese bösen Russen aber auch, was erlauben die sich!
ja, der fall nawalny hat mich auch zu der frage gebracht. wo sie da einen großen aufriss drum gemacht haben, dass seine eigene ärztin ihn nicht untersuchen dürfte...
Keine freie Arztwahl
Inhaftierte Personen haben – mit Ausnahme einer kleinen Gruppe von Gefangenen kurz vor der Entlassung – keine freie Arztwahl. Ärzte in Haftanstalten sind, vergleichbar dem Hausarzt, in besonderem Maße verantwortlich für die Gesundheit der Patienten. Das Nichtgewähren einer freien Arztwahl hat vielfältige nachvollziehbare Gründe. Angesichts dieser Sachlage sind hohe Anforderungen an die Qualität der Medizin zu stellen. Damit sind sowohl die technisch-apparative Ausrüstung gemeint als auch der Kenntnisstand der medizinisch Handelnden in theoretischer und praktischer Hinsicht. Die Medizin im Strafvollzug ist mit sämtlichen epidemiologisch zu erwartenden Krankheitsbildern konfrontiert.
Letzteres. Wobei es natürlich da auch verschiedene Spezialisten gibt, je nachdem was los ist. Aber ist jetzt nicht so, dass man sagen kann ich hätte gerne den Doktor Müller aus der xy Straße.
Jede JVA hat ein Arzt- und ein Zahnarztzimmer. Diese werden durch Vertragsärzte oder durch Ärzte, die zum Justitzwesen gehören, betrieben, incl. der Krankenschwestern und Helfern. Darüber hinaus gibt es eine Krankenstation.
Ganz sicher kommt da nicht irgend ein Arzt und macht einen privaten "Hausbesuch", sollte aber ein Facharzt notwendig sein, wird man zu diesem in seine Praxis oder ins Krankenhaus gebracht, unter Gefangenenbedingungen, d.h. unter Bewachung und möglicherweise fixiert.
Ganz sicher kommt da nicht irgend ein Arzt und macht einen privaten "Hausbesuch",
Was ist daran unverständlich?
die frage ist ja, warum das nicht so sein sollte. ist das seitens des gefängnisses nicht erlaubt?
Zu umständlich und unnötig. Glaubst du die organisieren für jeden Zweiten irgendwelche Sonderlocken? Als hätten die NIX anderes zu tun
...auch DANN NICHT..Und die Speisekarte vom Ritz ist auch nicht aktuell.
Es gibt einen fest angestellten Allgemeinarzt,sowie auch einen Zahnarzt. Mit dem müssen sie sich begnügen.
Ey,die sind schließlich im Gefängnis. Wäre ja noch schöner - da gibt's keine Extrawurst!
und wenn der gefangene den arzt selbst bezahlt?