Hochsicherheitstrakt im Gefängnis?

1 Antwort

Hallo matzeffm12,

das ist ganz anders, als du denkst.

Zunächst einmal muss man dich darüber aufklären, dass es in Deutschland keinen direkten Hochsicherheitstrakt gibt, wie in den vereinigten Staaten.

Es ist jedoch richtig, dass es auch in Deutschland Gefängnisse mit einer hohen Sicherheitsstufe gibt. Diese Gefängnisse haben ein Hafthaus für Menschen, die eine besonders schwere Tat/besonders schwere Taten begangen haben:

  • Zweifacher Mord.
  • Dreifacher Mord.
  • Mordlust.
  • Zerstückeln des Opfers, nachdem es ermordet wurde.
  • Abtrennen von bestimmten Gliedmaßen, nachdem das Opfer ermordet wurde.
  • Sexueller Missbrauch des kürzlich umgebrachten Opfers durch den Mörder.

Menschen, die solch eine schwere Tat/schwere Taten begangen haben, werden meist das Urteil "Sicherungsverwahrung" erhalten und werden in einem Gefängnis mit einem hohen Sicherheitsgrad untergebracht.

Gefängnisse mit einem Hafthaus/mit einer Abteilung "Sicherungsverwahrung" haben also die höchste Sicherheitsstufe und gelten als eine Art Hochsicherheitstrakt.

Der nächste Punkt ist der dreiundzwanzigstündige Einschluss.

Ja, ein Häftling kann und darf bis zu dreiundzwanzig Stunden eingesperrt bleiben. Dies ist jedoch nicht üblich und gehört normalerweise nicht zum Tagesplan eines Insassen. Ein Häftling wird nur dann dreiundzwanzig Stunden in seiner Zelle eingesperrt, wenn er massiv gegen die Regeln der JVA (Justizvollzugsanstalt=Gefängnis) verstoßen und die Sicherheit der Anstalt gefährdet/gestört hat.

Ein Häftling hat - wenn er nicht gegen irgendwelche Regeln verstößt - also mehrmals am Tag für ein paar Stunden "Aufschluss". Das heißt, dass die Zellentür des Gefangenen zwei, dreimal pro Tag für ein paar Stunden geöffnet bleibt und der Insasse alles mögliche und erlaubte innerhalb der JVA machen darf (Sport, Essen zubereiten, sich mit andere Gefangene unterhalten).

Die Fesselung:

Gefangene werden normalerweise nicht gefesselt, wenn sie die Zelle verlassen. Die Fesselung ist zwar gestattet, darf jedoch nur dann stattfinden, wenn Gefahr von dem Gefangenen auszugehen ist oder der Gefangene sich gegen einen Beamten wehrt.

LG, Toxic38

matzeffm12 
Fragesteller
 10.04.2020, 19:17

d. h die Gefangene, die sich gegen einen Beamten wehren werden gefesselt und danach? Gibt es Konsequenzen? Kommen sie im Regel in Einzelhaft oder ganz unterschiedlich?

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Toxic38  10.04.2020, 19:43
@matzeffm12

Ich nenne mal ein Beispiel:

In der JVA findet heute eine Haftraumkontrolle auf allen Stationen statt. Ein Insasse von Station 2 wehrt sich aber gegen die Haftraumkontrolle und greift den Beamten an. Daraufhin wird der Insasse gefesselt, damit die Beamten die Zelle des aufsässigen Insassen kontrollieren können.

- Beispiel Ende -

Was passiert mit dem gefesselten Insassen?

Dem Insassen werden meist die Handschellen wieder abgenommen, nachdem die Beamten die Zelle durchsucht haben.

Hat der Gefangene Konsequenzen zu befürchten?

In den meisten Fällen ja. Oft folgen Streichungen der Privilegien und/oder der Lockerungen. Es kann aber auch ein 23 Stunden Einschluss folgen. 23 Stunden Einschluss, 1 Stunde Hofgang und isoliert von den anderen Gefangenen. Die Konsequenzen können also verschieden aussehen.

Kommt ein Gefangener in Einzelhaft, wenn er gegen die Regeln verstoßen hat?

Einzelhaft hat fast jeder Gefangener. Einzelhaft bedeutet nämlich nur, dass ein Gefangener eine Zelle für sich alleine hat und seine Zelle mit niemandem teilen muss. Mehr ist Einzelhaft nicht. Somit ist die Einzelhaft keine Strafe, sondern etwas, was viele Gefangene sogar bevorzugen.

Die Strafen für Regelverstöße sind jedoch von JVA zu JVA unterschiedlich. Zudem kommt es auch auf die Beamtinnen und auf die Beamten an. Einige sind streng, andere drücken wiederum ein Auge zu.

Aber bei massiven Regelverstößen gibt es oft keine Ausnahmen.

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