Habe ich einem Kauf ausdrücklich zugestimmt?


25.03.2021, 01:11

Ausdrücklich bedeutet ja unmissverständlich, und meine erste Nachricht ist ja nicht unmissverständlich. Auch meine zweite Nachricht ist doch eigentlich nicht ganz unmissverständlich da der Kontext nicht in der Nachricht ist und ich bei der Zeitangabe im Konjunktiv geschrieben habe. Habe ich da einen Denkfehler? Ich würde mich über Antworten mit z.B. Quellen oder Begründungen freuen. Lg

6 Antworten

Ja, hast Du. Und wenn du per Friends bezahlst, verstößt du gegen die AGB´s.


Enola21 
Fragesteller
 25.03.2021, 00:47

Inwiefern würde ich dann gegen die AGBs verstoßen? Lg

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280drei  25.03.2021, 00:50
@Enola21

Lesen kannst Du doch selber, oder?
Was heißt für dich Friends & Family ?
Was heißt für dich Waren & Dienstleistungen ?
Du machst ausdrücklich ein Geldgeschenk an einem Freund oder Angehörigen und hast keinen Anspruch auf irgendeine Ware und betrügst PayPal um ihre Gebühren. Früher oder später wirst du dann gesperrt.

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DerCaveman  25.03.2021, 00:58
@280drei
hast  keinen Anspruchauf irgendeine  Ware

Natuerlich hat sie einen Anspruch auf die Ware. Der ergibt sich aus dem Kaufvertrag und erlischt natuerlich nicht durch irgendwelche AGB eines Zahlungsdienstleisters.

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280drei  25.03.2021, 00:59
@DerCaveman

Ich rede von PayPal und deren AGB´s.
Gesetzlich ja, über PayPal aber nicht (damit meine ich einen Konflikt zu öffnen).

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DerCaveman  25.03.2021, 01:06
@280drei
Ich rede von PayPal und deren AGB´s

Die haben aber rein gar nichts mit den sich aus dem Kaufvertrag ergebenden gegenseitigen Anspruechen zu tun.

Du wolltest sicher sagen, dass es in dem Fall keinen Anspruch auf Mitwirkung des Zahlungsdienstleisters bei einer Konfliktloesung gibt. So waere es richtig gewesen. Statt dessen hast du jedoch behauptet, es bestehe kein Anspruch auf die bezahlte Ware. Das ist aber natuerlich falsch.

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280drei  25.03.2021, 01:08
@DerCaveman

Zahlt man per Friends & Family, akzeptiert und klickt man es an, das man keinen Anspruch auf irgendwelche Waren hat, sondern einem Freund oder Angehörigen klar und deutlich ein Geld Geschenk gemacht hat. So steht es in de AGB´s und auf beim bezahlen unter Details.
Gesetzlich sieht es ganz anders aus.
Meine Antwort trifft zu 100% zu und ist daher natürlich nicht falsch.

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DerCaveman  25.03.2021, 01:20
@280drei
Gesetzlich sieht es ganz anders aus.

Eben! Darum ist deine Behauptung, nach der kein Anspruch auf die Ware bestehe, selbstverstaendlich falsch. Die AGB eines Zahlungsdienstleisters aendern rein gar nichts an dem vertraglichen Anspruch gegenueber dem Verkaeufer. Es besteht also sehr wohl ein Anspruch auf die Ware, egal was in den Paypal AGB steht.

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Ja klar. Ihr hattet euch auf den Preis und auf die Zahlungsweise geeinigt. Du hast dann auch zugesagt, den vereinbarten Preis zu zahlen. Spaetestens damit hast du das Angebot angenommen (dem Kaufvertrag zugestimmt).

Anbieter: „Ja bitte Freunde oder Gebühr übernehmen”.

Mach Letzteres!!

Woran machst du dies

es ist ein seriöser Anbieter

denn fest?


Enola21 
Fragesteller
 25.03.2021, 01:36

Dass es ein seriöser Anbieter ist mache ich daran fest dass die Bewertungen einwandfrei sind und ich keinen Betrugsfall bei Pferdesachen kenne. Es wäre etwas anderes wenn ich zum Beispiel ein Handy hätte kaufen wollen. Ich bin mir des Risikos bewusst und hätte mich trotzdem für PayPal Freunde entschieden. Zu dem Kauf wird es nicht mehr kommen deshalb ist es für diesen Fall irrelevant. Lg

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STOPPPP STOPP wenn du es per Freunde machst und der dich scamt dann kannst du dein Geld nicht wiederholen nur erst wenn du nicht per Freunde das Geld sendest


Enola21 
Fragesteller
 25.03.2021, 00:44

Dessen bin ich mir bewusst, es ist ein seriöser Anbieter dem ich vertraue, deshalb hätte ich es über Freunde gemacht. Danke trotzdem für den Hinweis. Liebe Grüße

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