Unversichert versendet trotz Wunsch?

2 Antworten

Du hast die Jacke aber bekommen, oder?

Gegen die Verkäuferin kannst Du nur zivilrechtlich vorgehen, d.h. einen Teil der Versandkosten zurückverlangen.

Strafrechtlich (Anzeige bei der Polizei) ist da nix drinnen - mangels nachweisbarem Betrugsverdacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

2000hannah 
Fragesteller
 13.01.2024, 02:28

Nein ich habe die Jacke nicht erhalten

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WraithGhost  13.01.2024, 07:26
@2000hannah

Aha, das ist dann schon eine ganz andere Sach- und Rechtslage. Nämlich in Richtung § 263 StGB. Scheue nicht vor einer polizeilichen Anzeige zurück!

Ob Du Dein Geld jemals wiedersiehst, steht freilich auf einem anderen Blatt. Kommt stark darauf an, wo die Verkäuferin Ihren Wohnsitz hat, etc. Im Ausland zB wäre sie schwer "greifbar", selbst bei zivilrechtlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Wenn möglich, schalte Deine Rechtsschutzversicherung ein. Diese könnte Dir ev. aus Kulanz sogar einen Teil Deines Vermögensschadens ersetzen, sofern bloß geringe Erfolgsaussichten für eine Eintreibung bestehen. Letzteres müsste aber zunächst ein Rechtsanwalt beurteilen.

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