Habe ich ein Anspruch auf eine eigene Wohnung?

8 Antworten

Deine Eltern müssen dir deine Wohnung nicht finanzieren. Solange du von deinem Vater Kost und Logis bekommst, kommt er seiner Unterhaltspflicht nach. Das gilt auch über das 18.te Lebensjahr hinaus. Ab dem Zeitpunkt sind übrigens beide Elternteile unterhaltsverpflichtet und du musst dich selbst um deine Ansprüche kümmern. Zahlt jetzt deine Mutter also noch Unterhalt an deinen Vater, dann muss sie ihn mit 18 an dich zahlen.

Die Frage ist dann welche staatlichen Zuschüsse du erwarten kannst.

Für deine Schulausbildung, so denn sie einen berufsqualifizierenden Abschluss zur Folge hat, kannst du Schüler - BAföG beantragen:

https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

Mit einer eigenen Wohnung gibt es dann max. 580,- Euro. Dazu das Kindergeld in Höhe von 204,- Euro. Zusammen also 784,- Euro.

https://www.erzieherin-ausbildung.de/content/erzieherausbildung

Solltest du sogar in der Nähe von Stade wohnen, dann wäre dies vielleicht interessant für dich:

https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/jesteburg/c-politik/neue-wege-fuer-erzieherausbildung_a128036


Ginalovedaniel 
Fragesteller
 18.10.2019, 17:05

Danke, für die Wohnung brauch ich ja dann den Vertrag und ohne Nachweis von Einkommen kriege ich ja keine Wohnung oder kann ich das alles beantragen und mir irgendwie darauf hin eine Wohnung suchen ?

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Kessie1  18.10.2019, 18:10
@Ginalovedaniel

Ja, das Problem wird der Vermieter sein. Zu wenig Einkommen und ungerne nehmen Vermieter den "mittellosen" Schüler... Also wird es wenn, erstmal wohl eher ein WG Zimmer werden.

Schülerbafög kannst du schon beantragen wenn du noch Zuhause wohnst. Bekommst dann aber den geringeren Satz. Und Zuhause wirst du dann ja wahrscheinlich auch was abgeben müssen?! Noch bekommt ja dein Vater wohl das Kindergeld für dich. Aber das reicht natürlich nicht, um für dich Miete und Essen etc. zu bezahlen... Du solltest dich mit deinen Eltern mal zusammen setzen und durchsprechen welche Möglichkeiten es geben könnte. Vielleicht übernehmen sie bei einem Vermieter auch die Bürgschaft für dich. Und die Kaution, Möbel etc. müssen ja auch bezahlt werden...

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Unter 25 hast du keinerlei Anspruch auf eine eigene Wohnung außer du kannst sie selber bezahlen!

Solange du nicht wegen der ausbildung ausziehen musst ist es auch essieg mit einem Schüler Bafög oder allgemein!

In der Regel ist es eigentlich normal, dass man erst bei den Eltern auszieht, wenn man die Ausbildung beendet hat und arbeitet.

Warum hast Du keine Ruhe zum lernen? Hast Du kein eigenes Zimmer?

Selbst wenn Du Bafög o.ä. bekommst, ist es fraglich, ob das ausreicht, um eine eigene Wohnung zu finanzieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Nein.

Du hast keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung.

Du kannst dir natürlich eine eigene Wohnung mieten. Aber die musst du dann selber finanzieren.

Zuständig für deinen Unterhalt ist während deiner Ausbildungsphase dein Vater bzw. deine Eltern.

Bis zum Ende deiner Ausbildung sind vorranging deine Eltern für dich zuständig. Deine Eltern können dich auch zu Hause wohnen lassen. Sie müssen dir keine eigene Wohnung finanzieren.