Wohngeld,Umziehen, Ausbildung dringend?

5 Antworten

Die Wohnung musst Du dir selber suchen, wenn es deine Erstausbildung ist, dann kannst Du dann einen Antrag auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit stellen.

Im Internet findest Du dafür auch einen kostenlosen Rechner, da kommt es dann auch auf das Einkommen der Eltern vom vorletzten Jahr an und natürlich auch auf deine eigene Nettovergütung, also was Du dann auf dein Konto überwiesen bekommst.

Ist dein Auszug unter 25 wegen der Ausbildung oder einem anderen wichtigen Grund notwendig, dann könntest Du auch beim Jobcenter ab 2023 einen Antrag auf Bürgergeld, bis Ende des Jahres noch ALG - 2 oder besser gesagt Hartz - lV stellen, dann könnte das Jobcenter erst einmal deinen Lebensunterhalt und deine angemessene Warmmiete zahlen, abzüglich eigenes anrechenbares Einkommen.

Nach deinem Auszug würde dir unter 25 dann ab 2023 auch das Kindergeld von 250 € zustehen, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

In der Erstausbildung oder Studium sind dir die Eltern bei Leistungsfähigkeit und notwendigem Auszug im Regelfall auch zum Unterhalt verpflichtet, da kommt es dann aber auch auf deine eigene Nettovergütung an und das Kindergeld würde zu 100 % auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Wenn du eine Wohnung brauchst, dann musst du dir die selbst suchen. Die bekommt man nicht zugeteilt.

Ebenso müssen deine Eltern (oder jemand anderes) für dich bei einem möglichen Vermieter bürgen. Denn mit einem Azubi mit so wenig Einkommen macht kein Vermieter einen Vertrag ohne Bürgschaft.

Denke auch dran, dass eine Kaution und die Kosten des Umzugs (falls du eine Wohnung finden solltest) auch auf deine Kappe gehen. Dafür gibts keine öffentlichen Hilfen.

Wer sollte dir wieso eine Wohnung zuteilen? Wenn dein Ausbildungsbetrieb nicht zufällig Wohnungen für Mitarbeitende hat und diesen zur Miete anbietet, dann musst du dich natürlich selbst auf dem Wohnungsmarkt um eine Wohnung kümmern!

Wann du dort dann einziehen kannst, hängt davon ab, was du mit dem Vermieter vereinbarst. Bedenke, dass du ab dem Moment dann auch jeden Monat pünktlich und vollständig die Miete zahlen musst!

Während einer Ausbildung könntest du übrigens unter Umständen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben. Diesen Antrag kannst du dann auf jeden Fall stellen. Wird er abgelehnt, könntest du danach (!) noch einen auf Wohngeld versuchen.

Eine Wohnung sucht man sich grundsätzlich selbst und mietet sie auch selbsttätig an.

Auch für das Bezahlen der Miete ist man grundsätzlich selbst zuständig.

Ggf. kann das Jobcenter die Miete erstatten, wenn Anspruch darauf besteht.

Wenn Du eine auswärtige Ausbildung machst, könnte Bundesausbildungsförderung, kurz BAB, für Dich in Frage kommen.

Wie alt bist Du?

Du musst dir eine Wohnung selbst suchen. Und bist du einziehen kannst steht im Vertrag drin.