Gute Pro Argumene für eine PID

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Hi Baerman,bei der Praeimplantationsdiagnostik,wird zB im 4-Zellenstadium eine Blastomere zur DNA-Analyse entnommen und auf genetische Defekte hin untersucht.Alle 4 Zellen sind totipotent.Auch nach Entnahme einer Zelle können sich die übrigen Zellen völlig normal entwickeln.Wenn ein Gendefekt festgestellt wird,so unterlässt man den Retransfer der 4Zellen.In Deutschland und Österreich ist jeder >Versuch durch Genmanipulation die Erbinformation der Zellen verboten und strafbar.Offenbar ist das durch die jüngste Historie bedingt.Auch die kathol.Kirche verbietet streng Genmanipulationen,da diese einen Eingriff in dengöttlichen Schöpfungsplan darstellt.Für die Diagnostik von schweren Genschädigungen spricht doch,dass man hiedurch weiss,ob man dem Fötus helfen kann oder eben auch nicht.Diagnostik an sich ist nicht verboten,sondern die Manipulaqtion an den genet.Informationen.Die Eltern alleine entscheiden,ob sie ein gengeschädigtes Kind trotzdem bekommen und auch aufziehen können und auch wollen.Bis zur 12.SSW ist auch eine Abtreibung der Frucht aus med.indikation möglich und erlaubt.Es ist dies eine sogen.Gewissensentscheidung beider Elternteile,ob das Kind ausgetragen wird.Der Arzt wird die Eltern genau aufklären,ob die Aufzucht des gen.geschädtigten Kindes sinnvoll ist und ob die Medizin dabei helfen kann,damt das Kind zu einem Menschen aufwächst,der seiner angeborenen Menschenwürde gemäss leben kann.Eine sehr schwere Entscheidung für die Eltern.Für die Prareimpl.Diagnose spricht es,dass die Eltern befähigt sind,überhaupt entscheiden zu können.LG Sto

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