Grundlegendes zum Elterngeld?

2 Antworten

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1. Ist die Höhe des Elterngeldes unabhängig von der gewählten Aufteilung (nach Partner, nach Basis, Elterngeld-Plus etc.) oder kann man bei falscher Aufteilung etwas "verschenken"?

Ja. Sobald während des Bezugs von Elterngeld auch Einkommen erwirtschaftet wird, gibt es beim ElterngeldBasis ziemlich große Abzüge. Da lohnt sich oft ElterngeldPlus mehr, weil da anders gerechnet wird und man es doppelt so lange bekommt.

2. Das Elterngeld selbst ist ja steuerfrei, aber wird es ähnlich wie andere Lohnersatzleistungen in der Progressionsermittlung berücksichtigt?

Ja.

3. Lässt sich die gewählte Aufteilung im Nachgang nochmal abändern?

Ja. Der Antrag auf Elterngeld kann bis zu drei Monate rückwirkend geändert werden.

4. Ist das Elterngeld unabhängig von der genommenen Elternzeit?

Jein. Elterngeldberechtigt ist nur, wer nicht oder nicht voll erwerbstätig ist. "Nicht voll" bedeutet in diesem Zusammenhang maximal 32 Wochenstunden. Wer also keine Elternzeit nimmt, bzw. mehr als 32 Wochenstunden arbeitet, ist nicht elterngeldberechtigt.

Und: wenn Einkommen erwirtschaftet wird, wirkt sich das auf die Höhe des gezahlten Elterngeldes aus.

5. Werden sonstige Einkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung) bei der Berechnung berücksichtigt?

Ja, nein, vielleicht. Kommt drauf an, was mit "sonstiges" gemeint ist. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nicht berücksichtigt.

Basinga795 
Fragesteller
 28.09.2023, 07:27

Herzlichen Dank für die Erläuterung! Sonstige Einkünft war natürlich etwas zweideutig formuliert. Ich meinte ausschließlich V&V.

Zu Punkt 4 hätte ich noch eine kurze Rückfrage: Wir planen derzeit, dass meine Frau erstmal für 2 Jahre zuhause bleibt und dann evtl. wieder in TZ beginnt. Verstehe ich das richtig: Wenn ich jetzt gar keine Elternzeit beantrage, bekommen wir für die Minimum - Pflichtzeit von 2 Monaten, für die ich EG beantragen muss gar nichts, weil ich ja keine Einbußen habe? Oder wird hier als Grundlage immer das Gesamteinkommen beider Eltern gerechnet (sind zusammen veranlagt, falls das relevant ist)?

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Elli113  28.09.2023, 08:29
@Basinga795
Wenn ich jetzt gar keine Elternzeit beantrage, bekommen wir für die Minimum - Pflichtzeit von 2 Monaten, für die ich EG beantragen muss gar nichts, 

Wenn du im geplanten Bezugszeitraum mehr als 32 Wochenstunden arbeitest, bist du nicht bezugsberechtigt und bekommst logischerweise auch kein Elterngeld.

Ansonsten, falls du weniger als 32 Wochenstunden arbeitest, kommt es darauf an: den Mindestbetrag von 300€ bekommt man immer (Ausnahme siehe unten).

Aber wie gesagt, wenn Einkommen erwirtschaftet wird, lohnt sich evtl. ElterngeldPlus. Das muss man dann aber mindestens vier Monate beziehen.

Davon mal abgesehen: ihr "müsst" gar nichts. Wenn du keine Elternzeit nehmen willst, dann musst du nicht. Deine Frau hat ohnehin Anspruch auf 12 Monate ElterngeldBasis, bzw. bis zu 22 Monate mit ElterngeldPlus (da in Monaten mit Mutterschaftsleistungen nur ElterngeldBasis bezogen werden kann).

Ob du die zwei "Papamonate" nimmst oder nicht, ist zumindest für sie unerheblich. Und wenn du keine Elternzeit nehmen willst, dann musst du nicht.

Oder wird hier als Grundlage immer das Gesamteinkommen beider Eltern gerechnet 

In der Regel nicht. Wichtig ist für die Höhe des Elterngeldes, wieviel jeder für sich genommen verdient. Ausnahme: das gesamte zu versteuernde Einkommen liegt bei über aktuell noch 300.000€ im Jahr, dann sind beide nicht elterngeldberechtigt und bekommen gar nichts, auch nicht den Mindestbetrag. Ob das Ehepaar gemeinsam veranlagt ist, spielt für das Elterngeld dabei keine Rolle.

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Basinga795 
Fragesteller
 28.09.2023, 21:16
@Elli113

Vielen Dank für die Ausführung! Müssen ist natürlich relativ. Ich meinte in Bezug darauf nichts zu verschenken. Aber mal sehen, wie sich das ergibt. Herzlichen Dank!

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  1. Das Elterngeld hängt von der gewählten Variante ab, bei Elterngeld plus arbeitest du ja und bekommst es nur anteilig- oder dein Partner.
  2. Ja, es wird bei der Steuer berücksichtigt im Rahmen der Steuerprogression, d.h. es handelt sich um eine Lohnersatzleistung
  3. Wenn ihr das mit den Arbeitgebern so regeln könnt: ja
  4. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate vor Beginn der Leistung und davon, ob "normal" oder "plus"
  5. Nein, werden sie nicht
Woher ich das weiß:Berufserfahrung