Elterngeld Berechnung?

2 Antworten

Der Mutterschutzlohn wird von dem durchschnittlichen Lohn der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet, hier zählen die Zuschläge und Zulagen die du in dem Zeitraum hattest mit dazu. Für das Elterngeld wird der Mutterschutohn als Berechnungsgrundlage gezählt, in den Monaten vor Bezug werden dir dann die Zuschläge und Zulagen von deinem Gehalt abgezogen. Du musst die Abrechnungen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz einreichen, hast also für den Zeitraum wo du Mutterschutzlohn bezogen hast mehr Einkommen welches dein Elterngeld dann erhöht.

Das Einkommen aus dem Minijob wird bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Mutter 🤱🏼

Hallo, ich bin auch schwanger. Man kann das bei seiner zuständigen Elterngeld Stelle erfragen. Ich habe bei meiner zu all meinen Fragen telefonisch Auskunft erhalten.