Elterngeld Berechnung?
Hallo ich habe ein paar Fragen zum Elterngeld, auf welche ich durch Recherchen keine Antwort erhalten konnte.
da ich nach der Bekanntgabe einer Schwangerschaft sofort in das Beschäftigungsverbot komme, wird mir von dort an der Durchschnitt meines Nettogehaltes der letzen 3 Monate gezahlt. Der sogenannte Mutterschutzlohn.
- Zählen diese Einnahmen in die Berechnung des Elterngeldes?
Da ich in einem Beruf tätig bin in welchem mir monatlich Wechselschichtzulage, Rufbereitschaft, SUE- Zulage gezahlt wird, wäre meine Frage ob diese Einnahmen ebenfalls bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.
meine Letzte frage wäre, in wie weit mein Minijob unter 520 € in die Berechnung mit einfließt.
Vielen Dank schon mal für die Antworten😊
2 Antworten
Der Mutterschutzlohn wird von dem durchschnittlichen Lohn der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet, hier zählen die Zuschläge und Zulagen die du in dem Zeitraum hattest mit dazu. Für das Elterngeld wird der Mutterschutohn als Berechnungsgrundlage gezählt, in den Monaten vor Bezug werden dir dann die Zuschläge und Zulagen von deinem Gehalt abgezogen. Du musst die Abrechnungen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz einreichen, hast also für den Zeitraum wo du Mutterschutzlohn bezogen hast mehr Einkommen welches dein Elterngeld dann erhöht.
Das Einkommen aus dem Minijob wird bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt.
Hallo, ich bin auch schwanger. Man kann das bei seiner zuständigen Elterngeld Stelle erfragen. Ich habe bei meiner zu all meinen Fragen telefonisch Auskunft erhalten.