Hat ein Nebengewerbe ohne Einnahmen&Ausgaben Auswirkungen auf das Elterngeld?
Hallo zusammen,
Ich habe ein Kleingewerbe neben meinem Hauptberuf angemeldet. Habe geplant in 2024 weder Einnahmen noch Ausgaben zu vernehmen. Da wir planen 2025 Nachwuchs zu bekommen. Muss ich das Gewerbe abmelden um die letzten 12 Monate zur Berechnung des Elterngelds zu vollziehen, oder kann ich es mit einer Nullmeldung weiterlaufen lassen. Sodass der bemessungszeitraum trotzdem die letzten 12 Monate anstatt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr ist?
3 Antworten
Du hast nach meiner Kenntnis beide Möglichkeiten. Ich würde das Gewerbe abmelden, um überflüssige Nachfragen zu vermeiden.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Schwangerschaft, Elterngeld, Familiengründung
Frag am besten bei der Elterngeldstelle nach.
Das ist egal. Solange du keine Gewinne hast, werden sie nicht mit berücksichtigt