Grundkosten?

3 Antworten

Vielleicht hilft dir ein anderer Ansatz weiter. Die steuern mal weggelassen und ausgeblendet.

Du solltest dir beim Vorgang immer erstmal überlegen wo das ganze in Bilanz und Guv gebucht wird. Bei jeglichem kauf von Anlagevermögen (Haus Auto Möbel) wird nur Vermögen getauscht ohne dass etwas verloren geht an Wert. Es wird nur das Konto Geschäftsausstattung und Bank berührt. Das Guv Konto wird deshalb gar nicht berührt. Also hast keinen Aufwand gehabt. Aufwand im externen Rechnungswesen in der Guv =Kosten in der KLR. Somit hast auch keine Kosten gehabt.

Erst in einem Späteren Vorgang beim Jahresabschluss kommt eine zweite Buchung mit einer Abschreibung fürs erste Jahr auf den Vermögensgegenstand wo dann auch ein Aufwand entstehen würde,aber in deiner Aufgabe ist nur die reine Anschaffung gefragt.

Bei so einem allgemeinen Grundverbrauchsmaterial wie Klopapier gehst davon aus dass das Klopapier kein Vermögen darstellt und im Prinzip gleich komplett verbraucht wird. Und das somit gleich komplett direkt als Aufwand in die Guv gebucht wird. Also hast kosten in der klr gehabt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

1) Verbrauchsmaterial

2) Geschäftsausstattung abschreibungsfähig

MissSommer 
Fragesteller
 06.09.2019, 18:49

Das heißt alles was man abschreiben kann z.b. einen belegleser sieht man nicht als grundkosten?

Woran liegt das?

Das es in der Finanzbuchhaltung anders angesetzt wird als in der KLR?

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GutenTag2019  06.09.2019, 19:00
@GutenTag2019

Meine Unterscheidung da oben erschien mir logisch, ist aber wohl komplizierter. Da muss wohl doch ein BWL'er ran :)

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Hi! Grundkosten sind Kosten, die mit genau dem Betrag auch in die GuV einfließen ... in der Regel alle Verbrauchskosten. Das Kopierpapier wird zum vollen Kaufpreis direkt dem Aufwandskonto belastet.

Der Kauf von Möbeln wird natürlich auch bezahlt, wird aber nicht zum Kaufbetrag in der GuV gebucht sondern in der Bilanz der Geschäftsausstattung zugeschlagen. In der GuV findest Du nur die periodischen Abschreibungen ... je nach Höhe pro Teil oder über GwG oder die Sammelposition.

Hoffe, Du kannst das nachvollziehen. Gruss

MissSommer 
Fragesteller
 06.09.2019, 19:46

Dankeschön! Gut erklärt :)

Und warum ist das weder ein grunderlös noch ein neutraler Ertrag noch ein zusatzerlös?

Also was ist mit den 2400 Euro in dem Beispiel?

"Der dem Finanzamt angemeldet vorsteuerüberhang von 2400 EUR Geht auf dem DBB Girokonto ein"

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DonCredo  06.09.2019, 22:20
@MissSommer

Ich hoffe ich erinnere mich da richtig: der Vorsteuerüberhang entsteht ja dadurch, dass Du mehr Vorsteuer gebucht hast als Umsatzsteuer. Dadurch ergibt sich ein negativer Saldo auf dem Umsatzsteuerkonto ... und damit eine Forderung an das Finanzamt. Das UmsatzSteuerkonto wird entsprechend durch die Buchung "Forderungen ggüber FA" auf Null gestellt, der Vorsteuerüberhang steht als Forderung in der Bilanz.

Bei Überweisung buchst Du das ja nicht als Ertrag sondern gleichst damit die Forderung aus ... das ist nicht GuV wirksam. So müsste das stimmen, ist schon ein paar Tage her, das ich damit zu tun hatte Gruss

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