Grundausbildung Sanitäter geht das auch hauptberuflich oder brauch man RS?

4 Antworten

Hi,

im Grunde genommen hat es Rollerfreake bereits auf den Punkt gebracht: zwischen gesetzlichen Mindestanforderungen und dem, was sich Arbeitgeber wünschen, gibt es durchaus erhebliche Diskrepanzen.

Man kann de jure in einigen wenigen Bundesländern tatsächlich mit einer sanitätsdienstlichen Ausbildung im Rettungsdienst eingesetzt werden - vollkommen unabhängig davon, in welcher Beschäftigungsform.

Die Mindestbesatzung von Fahrzeugen ist für Haupt- und Ehrenamtliche selbstverständlich identisch.

In der Theorie wäre es also möglich, als SAN im Rettungsdienst beschäftigt zu werden.

In der Praxis...

...wird das aller Wahrscheinlichkeit nach ein aussichtsloses Unterfangen. Bisweilen werden nicht einmal Rettungshelfer - die ja sogar eine rettungsdienstliche Qualifikation haben - für das Hauptamt eingestellt.

Und es gibt eben einen weitaus geringeren Mangel an Rettungssanitätern als an Notfallsanitätern - die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber schlichtweg genügend RS hätte, die er einstellen könnte, ist relativ groß.

Bis jetz fahre ich ehrenamtlich mit im Rettungsdienst (RD)

Dann bietet es sich zweifellos an, den jeweiligen Wachenleiter einfach mal anzusprechen, ob er die Möglichkeit einer hauptamtlichen Anstellung sieht.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Die vorgeschriebene Regelbesatzung der unterschiedlichen Rettungsmittel, ist in den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der einzelnen Länder geregelt, nicht in einem Bundesgesetz.

Es gibt vereinzelt Bundesländer, in denen ist eine sanitätsdienstliche Ausbildung ausreichend, um als zweite Person (Fahrer) KTW besetzen zu dürfen. Was die Arbeitgeber in der Praxis machen, steht aber wiederum auf einem anderen Blatt Papier geschrieben, in der Regel ist ein Rettungshelfer in dieser Position das Minimum. Um den KTW verantwortlich als Patientenbetreuer besetzen zu dürfen, ist die Qualifikation als RettSan erforderlich, ebenso um in der Notfallrettung auf RTW als zweite Person/ Fahrer eingesetzt werden zu dürfen, zusätzlich ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.

Letztendlich, ist es dann natürlich auch eine Gehaltsfrage, da sich die Qualifikation natürlich maßgeblich im Gehalt wiederspiegelt, ein RettSan bekommt mehr Gehalt als ein RH und ein RH bekommt wiederum mehr Gehalt als ein San(H).

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Schaue, welche Qualifikationen für die Fahrzeuge des Rettungsdienstes in deinem Bundesland gefordert werden. Zum Beispiel gibt es Bundesländer, die einen SanAB als Fahrer von KTW zulassen.

Wenn du eine der fraglichen Qualifikationen erfüllst, kannst du auch bei einem Rettungsdienst arbeiten, der entsprechende Fahrzeuge unterhält.

michellem321 
Fragesteller
 29.08.2021, 16:45

Alles klar, danke dir. 😊

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Von Experte Rollerfreake bestätigt

Welche Mindestqualifikationen für die Besatzung der Rettungsmittel in deinem Bundesland notwendig sind, verrät das jeweilige Rettungsdienstgesetz.

In NRW zum Beispiel ist das der Rettungshelfer, er darf die Funktion "Fahrer KTW" übernehmen, der RH arbeitet aber kaum im Hauptamtlichen Rettungsdienst, meistens werden dort RS eingestellt.

Wenn du bereits ehrenamtlich im Rettungsdienst mitwirkst, läge es doch nahe, die Kollegen oder Verantwortlichen Mitarbeiter in der Dienststelle zu fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung