Grillen Terrasse - darf Vermieter im Nachhinein verbieten?
Hallo zusammen,
wir haben einen neuen Grill geschenkt bekommen und waren so doof zu nah am Fenster zu grillen - eine Scheibe ist gesprungen und das Plastik ein bisschen angesenkt (ich weiß, ist echt dämlich, Versicherung zahlt aber).
Nun droht der Vermieter uns mit Abmahnung. Die Verwalterin hat sogar den Grill abfotografiert.
Im Mietvertrag steht, dass man nicht auf offener Flamme und auf Holz grillen darf. Vom Gasgrill ist keine Rede. Alle anderen Nachbarn grillen auch mit Gas.
Jetzt zu meiner Frage: Darf der Vermieter uns das Grillen jetzt verbieten?
Vielen Dank
4 Antworten
Grillen auf dem Balkon/Terrasse ist nur mit einem Elektrogrill gestattet, so steht es in meinem Mietvertrag!
........ dass man nicht auf offener Flamme und auf Holz grillen darf.
Genau so steht es ja auch in Deinem Mietvertrag denn das besagt die offene Flamme ist nicht erlaubt!
Da gibt es nichts zu rütteln und zu rühren so ist es nun mal!
Darf der Vermieter uns das Grillen jetzt verbieten?
Das steht in Deinem Mietvertrag, er hatte es bereits verboten!
Ein Gasgrill hat aber doch ganz eindeutig offene Flammen.
Wenn ihr den behaltet, dann ist das ein Kündigungsgrund.
... das "behalten" alleine wäre sicherlich kein Kündigungsgrund, das Benutzen schon eher ;-)
Gas Grills haben keine Flamme?
mit ‚keine Offene flamme‘ ist eigentlich gemeint, das ihr nur elektrisch grillen dürft
Natürlich, denn Gas hat eine Flamme. Ihr hättet das Haus in Brand setzen können.
Elektrogrill ist ohne Flamme.