Glauben mit nicht anerkannten Feiertagen?

5 Antworten

Urlaub kann eigentlich immer genommen werden. Der Arbeitgeber muss ihn auch gewähren, wenn keine betrieblichen Gründe dagegenstehen.

Bei konkurrierenden Urlaubswünschen mehrerer Beschäftigter muss dabei auch unter sozialen Gesichtspunkten verfahren werden, also etwa beim Sommerurlaub für Eltern schulpflichtiger Kinder etc. Dazu zählen dann auch persönlich wichtige Urlaubswünsche wie etwa für die Teilnahme an Familienfesten usw. Das liegt natürlich immer in der Bewertung des Arbeitsgebers, sollte aber an sich alles kein Problem darstellen.

Neben den allgemeinen gesetzlichen Feiertagen gibt es weitere staatlich anerkannte religiöse Feiertage, für die dann etwa eine Schulbefreiung möglich ist.

Darüber hinaus gibt es beispielsweise bei öffentlichen Arbeitsgebern zu gewährende Sonderurlaube, wie für Umzüge, Jubiläen, Tod eines nahen Familienangehörigen usw.

Wenn die Feiertage deines Glaubens von den anerkannten Feiertagen abweichen, kannst du jederzeit bei deinem Arbeitgeber Urlaub einreichen. Ob dieser dann bewilligt wird, duerfte eher betriebsbedingt sein, als von deinem Glauben abhaengen. Auch Christen haben in bestimmten Berufen kein Recht auf Sonderurlaub zu Weihnachten, Ostern, Pfingsten, etc.

Nur zu Silvester wird das Lautsein um Mitternacht nicht als Ruhestoerung geahndet. An allen anderen Feiertagen, egal ob gesetzlich oder nicht anerkannt, gelten bzgl. Ruhezeiten, die selben Regeln wie das ganze Jahr ueber auch. Silvester mit Boellern ist am 31.12., und nicht nach dem islamischen, chinesischen oder was weiss ich, fuer einem Kalender. Abgesehen davon, haben verschiedene Neujahre nichts mit Religion zu tun.

In DE herrscht Religionsfreiheit, was aber nicht beinhaltet, dass jeder gem. seines Glaubens jetzt zusaetzlich zu den bestehenden Feiertagen, einen eigenen Feiertg gebacken bekommt. Fall du dieses als kontrovers ansiehst, vergiss bitte nicht, dass du in einem christl. gepraegten Land lebst.

Man weiss ja wann Ramadan und Bayram ist. Man kann rechtzeitig einen Tag Urlaub nehmen.

Sonderurlaub (mit Bezahlung) würde ja bedeuten, das du an allen deutschen Feiertagen frei hast und zusätzlich noch an Bayram. Das wäre dann nicht inOrdnug.


vreezer 
Fragesteller
 20.04.2023, 14:22

Es geht mir gar nicht um Bezahlung. Ich möchte nur mein Glauben immer mehr leben können und dürfen. Und dafür würde ich gerne die Rechte erhalten, so wie es für anerkannte Glaubensrichtungen ganz selbstverständlich ist. Finde es sehr kontrovers, dass der Staat nur einen Glauben sozusagen begünstigt und damit vorschreibt.

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Klaraaha  20.04.2023, 16:16
@vreezer

Für private Feiertage bekommt man auch einen Tag Urlaub . Man muss es nur rechtzeitig sagen und wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen klappt das auch. Hochzeit, Silberhochzeit, Konfirmation oder Kommunion der Kinder, Beerdigungen usw.

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vanillakisss22  20.04.2023, 23:28
@vreezer

Nun, das ist halt so in einem nichtislamischen Land.

Warum sollten man nicht mehr Extrawürste gebraten bekommen?

Du kannst dir jederzeit Urlaub nehmen. Und keine Ruhestörung betreiben, das versteht sich von selbst.

Extrarechte kannst du nicht erwarten.

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Urlaub könnte es nur in den jeweiligen Ländern geben, dessen Religion vom Staat anerkannt wurde.

Ich beschäftige mich mit einen Glauben, dessen Feiertage von den anerkannten Feiertagen abweicht.

Alle (weltanschaulichen) Feiertage sind anerkannt.
Nur sind nicht alle gesetzliche Feiertage.

Gibt es dafür offizielle Regeln

Welche sollten das sein?
Wenn Du den Tag frei haben möchtest, musst Du Urlaub nehmen.

wenns mal lauter wird beim Feiern das Verständnis von der Polizei

Halte Dich an die allgemeine Gesetzgebung.
Es gibt keine Sonderlocken, was hohe Lautstärke betrifft.
Es gibt bestenfalls stille Feiertage.


vreezer 
Fragesteller
 20.04.2023, 13:49

Nun, es geht z.B. darum, was ist wenn ein Urlaubstag nicht bewilligt wird, der mir sehr wichtig wäre? Ich möchte gar nicht aus der Reihe tanzen, oder laut sein, nur die Basis für den Glauben etwas planieren / sicherstellen.

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mchawk777  20.04.2023, 14:00
@vreezer

Es kommt darauf an.
Gem. § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

ist es abzuwägen, ob die Nicht-Bewilligung eines Urlaubs unter diesen Voraussetzungen eine Benachteiligung bzw. Diskriminierung darstellt.

Ich bin jetzt kein Jurist, daher werde ich mich mit Rechtsauslegungen schön zurück halten.
Allerdings dürfte es sich lohnen den Unterabschnitt 1 "Verbot von Benachteiligung" zu lesen. 😉

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