Gilt für Rollstuhlfahrer die gleiche Promillegrenze wie bei Fahrradfahrern?

4 Antworten

Vermutlich nicht. Weil: Gemäß § 2 Abs 1 Z 19 StVO ist ein Rollstuhl kein Fahrzeug. Falls dein E-Motor ist, müsste die Promillegrenze wie bei einem Fußgänger angesetzt sein - entweder bewegungsfähig oder hackevoll.

Es kommt auf die Art des Rollstuhls an!

Ein Greifenreifenrollstuhl wird genauso gehandhabt wie die Füße eines Fußgängers: Es ist die minimal notwendigste Art der Fortbewegung. Daher gilt keine Promillegrenze. Wenn du jedoch durch dein Verhalten den Straßenverkehr gefährdest, musst du genauso wie ein Fußgänger mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Bei einem elektrischen Rollstuhl gilt eine Grenze von 1,1 Promille.

Nein

Sicher nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich erlebe jeden Tag einen Tag.

Für die wenigsten Rollstuhlnutzer wird ein schieben mögöich sein.

Aber für den Aktivrollstuhl gelten die gleichen Regel ,wie für Fussgänger ,keine Promillegrenze.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung