Gilt das neue Heizungsgesetz auch bei denkmalgeschützten Häusern?

2 Antworten

Eine Antwort dazu findest du hier: https://www.vaillant.de/21-grad/rat-und-tat/heizung-in-denkmalgeschuetzten-gebaeuden-infos-tipps-fuer-die-energetische-sanierung/#:~:text=Ausnahmen%20f%C3%BCr%20denkmalgesch%C3%BCtzte%20Geb%C3%A4ude%20regelt,unverh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figem%20Aufwand%20erf%C3%BCllt%20werden%20k%C3%B6nnen.

Melde dich dafür bei deiner zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Wenn du die nicht weißt, dann beim Rathaus.

Wenn es sein muss, dann kommt kostenlos ein Mitarbeiter dieser Behörde vorbei um das Haus zu begutachten. Möglicherweise fallen nicht alle Maßnahmen weg, sondern nur ein Teil.
Wir haben diesen Fall im Freundeskreis.

Wie das weitere Prozedere ist, das weiß ich nicht, denn der Termin ist erst in einigen Wochen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es in der Regel überall Ausnahmen - und meist auch deutlich höhere Fördersummen! Es wäre also in jeder Hinsicht eine gute Idee, wenn ihr euch da mal professionell in alle Richtungen beraten lassen würdet. Auch, weil einige moderne Heizungssysteme gerade auch bei alten Gemäuern sehr gut dabei unterstützen können, dass die Wände trocken und somit die Bausubstanz in Ordnung bleiben!