Ist das Heizungsgesetz eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes?

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Das Heizungsgesetz, das du ansprichst, ist tatsächlich eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Es wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gemeinsam vorgeschlagen. Die Änderung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Dieses Gesetz, das manchmal als Heizungsgesetz bezeichnet wird, betrifft nur neu eingebaute Heizungen. Es verpflichtet niemanden, eine funktionierende Heizung ab dem 1. Januar 2024 herauszureißen und zu ersetzen. Die Pflicht greift nur dann, wenn eine Heizung irreparabel kaputt ist oder wenn sich der Eigentümer freiwillig für einen Austausch entscheidet.

Welche Heizungen ab 2024 noch erlaubt sind? Alle Heizungen, die ab 2024 eingebaut werden dürfen, müssen mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Mögliche Optionen sind Wärmepumpen, ein Anschluss ans Nahwärmenetz, Solarthermie, Pellet-Heizungen oder Hybridlösungen. Auch Wasserstoff-Heizungen sind theoretisch möglich. Bestehende Heizungen können weiterlaufen.

Im Gesetzentwurf sind auch Ausnahmen vorgesehen. Beispielsweise sind alle Personen über 80 Jahre von der Regelung ausgenommen. Sie können ihre fossilen Heizungen weiter benutzen und auch mit einer weiteren ersetzen, wenn sie möchten. Erst wenn die Immobilie den Eigentümer wechselt, muss sich dieser um eine effizientere Heizung kümmern. Wenn eine Umrüstung und Sanierung unverhältnismäßig teuer wäre, soll eine Härtefallausnahme greifen.

Zusammengefasst ist das Heizungsgesetz also eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, die den Einsatz erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungen ab 2024 fördert.

Quellen:

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2023/04/geg.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, so ist es gedacht.
Ein Gesetz ist es noch nicht, falls wird es eine Gesetzesnovelle, eben des GEG.