Gibt es in Bayern Winterreifen Pflicht im Winter?

11 Antworten

Wir haben bundesweit keine Generelle Winterreifenpflicht, somit auch in Bayern.

Es ist nur Vorgeschrieben, dass man dem Wetterverhältnisse angemessene Reifen hat. Wenn die Fahrbahn trocken, Eis- und Schneefrei ist, dann sind auch Sommerreifen in Winter erlaubt.

Das mit den Sommerreifen kannst Du knicken! Die Strafe wäre nicht das Problem, sondern wenn es zu einem Unfall kommt, womöglich mit Personenschden, dann möchte ich nicht in Deiner Haut stecken!!!

Ich kann Dich nur beknien, geh das Risiko nicht ein! Es gibt brauchbare Ganzjahrsreifen, in der nächsten Auto Bild die am 27.September erscheint ein großer Test. In der Aktuellen ist ein großer Winterreifen-Test.

https://www.bussgeldkatalog.org/winterreifenpflicht/

Die Winterreifenpflicht gilt ganz sicherlich nicht nur in Bayern.

Werden Sie bei Schnee oder Glatteis ohne vorgeschriebene Gummimischung erwischt, kommt es in jedem Fall zu einem Bußgeld von 60 Euro. Auch geht ein Punkt auf das Punktekonto in Flensburg ein.Kommt es bei diesem Verstoß gegen die StVO zu einer Behinderung, erhöht sich die Geldbuße auf 80 Euro. Im Falle einer Gefährdung sind es sogar 100 Euro. Das höchste Bußgeld folgt auf einen Unfall. Ganze 120 Euro beträgt in diesem Fall die Sanktion. Nur die Punkte verändern sich nicht. In jedem Fall erhält der Täter einen Flensburger Punkt.

es gibt eine winterreifenpflicht in ganz deutschland aber nur bei eis und schnee.bei nasser/trockener straße kannst auch im winter mit sommerreifen fahren.ist sicher sinnvoll wenn man im winter welche fährt mit m+s kennzeichnung,die witterung kann sich schnell ändern.außerdem gibt's im schadensfall eine mitschuld und punkte in flensburg bei sommerreifen bei schnee und eis

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

gilt bundesweit

https://www.bussgeldkatalog.org/sommerreifen-im-winter/

Bußgeld plus 1 Punkt