Gestern hat unser CEO uns allen (vorgewarnt) wegen dem Ramadan. Er meinte…?

Das Ergebnis basiert auf 25 Abstimmungen

Ja 80%
Nein 20%

7 Antworten

Das hat etwas mit dem Arbeitsrecht und dem Arbeitsvertrag zu tun. In der Schweiz gelten andere Gesetze als hier in Deutschland. Ob er das darf in der Schweiz, weiß ich nicht. Ich glaube nicht einmal, dass hier zwei Personen, die mit Ja geantwortet haben, wirklich aus der Schweiz kommen. Für sie ist das mehr ein Wunschdenken, das aus ihrer Intoleranz herausstrahlt.

In Deutschland wäre das verboten. Kein Arbeitgeber kann dich nach Hause schicken und dir dann dies vom Urlaub abziehen, es sei denn, es gibt betriebliche Gründe, die vom Betrieb kommen. Ein Beispiel wäre, wenn alle Maschinen kaputt sind. Aber auch dann muss es bezahlter Urlaub sein.

Zudem sollte dieser Möchtegern-CEO darauf achten, dass im Vertrag nicht der Zeitplan für den Urlaubsanspruch festgelegt wurde. Eine Ankündigung wäre möglich, aber keine Warnung.

Bei Arbeitssicherheit sieht die Sache anders aus. Auch hier muss er darauf achten, dass er das beweisen kann. Beispiel, der Muslima ist es schwindelig, weil sie kein Wasser trinkt. Da muss es der Arzt bestätigen und auch da ist der eigene Urlaub unantastbar. Sollte kein Beweis vorliegen, erhält der Betrieb womöglich rechtliche Konsequenzen.

Aufgrund meines beruflichen Werdegangs weiß ich, dass es einige Abgehobene gibt, die glauben, sie könnten fliegen bzw abheben, nur weil sie einen Grad in ihrem Berufsleben für einen kruzen Moment erreicht haben. Am Ende fliegen sie.

Falls, und nur falls das Trinken von Wasser für die Tätigkeit notwendig ist oder die Raumtemperatur aufgrund von Maschinen höher als 30 Grad beträgt, dann ist der Betrieb dazu verpflichtet, das Wasser für die notwendige Tätigkeit bereitzustellen. Im Sommer auf der Baustelle ist dies eine gesetzliche Pflicht. Aber auch hier sprechen wir von Deutschland und nicht der Schweiz. Da könnte eine Vorwarnung durchkommen.

Ja

Zum einen kann er die volle Arbeitsleistung verlangen und zum anderen muss er auch auf die Gesundheit der Mitarbeiter achten. Wenn ein Bauarbeiter vom Gerüst fällt weil er zu wenig getrunken hat, und der AG weiss davon, kann er auch eine Mitschuld bekommen.

C0r0naSchweiz 
Fragesteller
 16.02.2024, 10:24

Das bedeutet die, die ramadan fasten müssen eig zuhause bleiben wegen arbeitssicherheit?

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Klaraaha  16.02.2024, 13:36
@C0r0naSchweiz

Kommt darauf an. Am Schreibtisch oder bei ungefährlichen Arbeiten ist da kaum ein Risiko.

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MaxIpsum  17.02.2024, 03:32
@C0r0naSchweiz
Das bedeutet die, die ramadan fasten müssen eig zuhause bleiben wegen arbeitssicherheit?

Nein!

Es hängt von der Tätigkeit ab. Wenn das Trinken von Wasser für die Tätigkeit notwendig ist oder die Raumtemperatur höher als 30 Grad beträgt, dann ist der Betrieb dazu verpflichtet, das Wasser für die notwendige Tätigkeit bereitzustellen. Im Sommer auf der Baustelle ist das eine gesetzliche Pflicht. Das gilt für Deutschland. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob der Antwortende aus der Schweiz kommt. Frag mal jeden, der seine Antwort gegeben hat, ob er aus der Schweiz kommt oder sich mit dem Schweizer Gesetz auskennt.

Gib mir dann Bescheid. :)

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Ja

Religionsausübung ist eine private Sache und die wenigsten Arbeitnehmer fasten zum ersten Mal, wissen also wie es sich auf sie und die Leistungsfähigkeit auswirkt.

Wer eigenverschuldet nicht arbeitsfähig ist, hat auf der Arbeit nichts zu suchen und wer nicht krank ist, der hat eben auch kein Anrecht auf Krankschreibung.

Bei mir in der Firma ist es normal, dass betroffene Kollegen gerade die ersten zwei drei Tage und die letzten Woche frei nehmen, weil es sie da am meisten belastet und die Arbeitsleistung nicht gesichert ist. Entgegenkommen der Abteilung ist, dass sie da rechtzeitig angemeldet da vorrang haben beim Urlaub. Dazu nehmen wir Kollegen in der Zeit wo die Personen da sind Rücksicht und übernehmen die Überstunden, wenn welche notwendig sind, weil das ja dann zusätzlich belastet.

Jetzt gerade ist die christliche Fastenzeit, meinem Chef ist es auch vollkommen egal ob ich da teilnehme oder nicht und wenn ja mit was, meine vertragliche Pflicht ist es mindestens durchcshnittliche Arbeit zu leisten, egal wie ich mein Privatleben gestalte.

Ja

recht hat er, aber das geht zu 100% schief :D

wie will er denn beurteilen, dass jemand fastet ? weil die person nichts isst ? weil sie nicht keinen durst hat ?

das hat keine Kraft

Lowsugar  16.02.2024, 10:52

Die Industrie hat zahlreiche Methoden der Leistungsmessung.

Und wenn gegenüber dem Vormonat die Leistung deutlich zurück geht, hat der Arbeitgeber völlig das Recht, den Mitarbeiter darauf anzusprechen und ggfls. abzumahnen.

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Kisam88  16.02.2024, 10:55
@Lowsugar

das ist quatsch. ansprechen ja, aber der Mitarbeiter wird keine konsequenzen davon tragen, wenn er weniger effizient arbeitet wie im monat zu vor.

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Lowsugar  16.02.2024, 10:56
@Kisam88

Ich weise deine unfachliche Garstigkeit zurück.

Selbstverständlich darf der Arbeitgeber bei Leistungs-Depression eingreifen.

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Kisam88  16.02.2024, 10:58
@Lowsugar

wir reden hier von ramadan ! das ist keine 25% einbruch der produktivität

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Lowsugar  16.02.2024, 11:01
@Kisam88

Wir reden von gar nichts, weil völlig unklar ist, was exakt die Arbeit ist, welche Firma vorliegt, wieviel Beschäftigte, welche Arbeitsverträge bestehen, was im Tarif-Vertrag steht usw. usw.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es etliche Methoden der Leistungsmessung gibt.

Stelle ENDLICH das Giften ein.

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Ja

Ja, natürlich.

Religion ist deine Privatsache ---- und durch deinen Arbeitsvertrag hast du dich dazu verpflichtet, in deiner Arbeiztszeit mit 100% deiner Leistungsfähigkeit zu arbeiten.

Familiengerd  16.02.2024, 13:26

Das ist so pauschal falsch.

Siehe dazu meinen Kommentar zur Antwort von LenciMay.

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BurkeUndCo  16.02.2024, 17:54
@Familiengerd

Richtig und falsch gleichzeitig.

Natürlich hast du das Recht auf freie Religionsausübung.

Wenn du aber dadurch (durch deine Religion) nicht odder nur weniger gut arbeiten kannst, dann musst du dir dafür tatsächlich Urlaub nehmen --- Ausnahme wenn die Tage der Religionsausübung auf einen Feiertrag fallen. Die Feiertage sind aber bei uns christlich orientiert.

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Familiengerd  16.02.2024, 20:21
@BurkeUndCo
Wenn du aber dadurch (durch deine Religion) nicht odder nur weniger gut arbeiten kannst, dann musst du dir dafür tatsächlich Urlaub nehmen

Das ist richtig für den Fall, dass überhaupt nicht gearbeitet werden kann - es ist aber nicht richtig für den Fall, dass die (erwartete) Leistung nicht erbracht werden kann.

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist es, Arbeit zu leisten, nicht, sie in einer bestimmten quantitativen oder qualitativen Art zu erbringen.

Wenn die Religionsausübung also zu einer vorübergehenden Leistungsminderung führt, darf der Arbeitgeber das nicht als Anlass für arbeitsrechtliche Maßnahmen nehmen - auch nicht zum Zwang, Urlaub zu nehmen.

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BurkeUndCo  16.02.2024, 22:39
@Familiengerd

Das ist mit Sicherheit eine rechtliche Grauzone.

Wahrscheinlich kann das kein Arbeitgeber einklagen.

Aber trotzdem ist es eine Art Betrug durch den Arbeitnehmer. Und eine Person, die aus religösen Gründen betrügt, darf sicherlich auf keine Toleranz/Akzeptanz ihrer Gottheit rechnen.

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BurkeUndCo  17.02.2024, 11:21
@Familiengerd

Ganz einfach:

Der Arbeitnehmer versprach beim Unterschreiben seines Arbeitsvertrages eine gewisse Arbeitsleistung und Fähigkeit.

Wenn er dann - aus privaten Gründen / Krankheiten zählen hier nicht dazu - weniger leiste, als er leisten könnte, dann ist das schlichtweg Betrug.

Was soll daran anders sein, als wenn ein (besonders) guter Arbeitnehmer von vertraglich vereinbarten 8 Stunden nur 6 Stunden in der Firma ist, und die anderen 2 Stunden zum privaten Einkaufen verwendet.

Würde das jemand machen, dann wäre das Arbeitszeitbetrug und dein Grund für fristlose Kündigung. Das gilt selbst dann, wenn dieser spezielle Arbeitnehmer in 6 Stunden so viel leistet, wie manch anderer Arbeitnehmer in 8 Stunden.

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Familiengerd  17.02.2024, 11:39
@BurkeUndCo
Der Arbeitnehmer versprach beim Unterschreiben seines Arbeitsvertrages eine gewisse Arbeitsleistung und Fähigkeit.

Das ist falsch.

Der Arbeitsvertrag regelt grundsätzlich nicht, dass eine bestimmte Arbeitsleistung erbracht wird, sondern dass überhaupt Arbeit vom Arbeitnehmer geleistet wird gegen Entlohnung durch den Arbeitgeber; Gegenstand ist dabei nicht eine "gewisse" Arbeitsleistung!

Wie bereits gesagt:

"Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist es, Arbeit zu leisten, nicht, sie in einer bestimmten quantitativen oder qualitativen Art zu erbringen."

Dein "Beispiel" Arbeitszeitbetrug ist in diesem Zusammenhang völlig sachfremd.

Aber es hat wohl (offensichtlich) wenig Sinn, mit Dir über arbeitsrechtliche Fragen zu diskutieren.

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BurkeUndCo  17.02.2024, 14:04
@Familiengerd

Wenn du das wirklich glaubst --- deine Sache.

Mit Ehrlichkeit und Moral hat das nichts zu tun --- aber auch deine Sache.

Und ich hoffe, dass du diese Denkweise auch nicht gegenüber deinem Arbeitgeber so äußerst, sonst könntest du bald einen neuen Arbeitgeber benötigen. Aber das beeinflusst mich zum Glück auch nicht.

Viel Spaß mit deiner einstellung im Leben.

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Familiengerd  17.02.2024, 17:21
@BurkeUndCo

Das ist eine arbeitsrechtliche Frage - und die hat überhaupt nichts mit "Ehrlichkeit und Moral" zu tun.

In meinem Kommentar zur Antwort von LenciMay habe ich das Spannungsfeld zwischen grundgesetzlich verbriefter Freiheit der Religionsausübung und arbeitsvertraglichen Pflichten angesprochen. Vielleicht solltest Du das dort Beschriebene berücksichtigen.

diese Denkweise [] mit deiner einstellung im Leben

Welche Denkweise denn und welche Einstellung?

Weder das eine noch das andere von mir kommt zum Ausdruck, wenn ich die arbeitsrechtliche Seite anspreche, und hat mit der Frage aber auch rein gar nichts zu tun!

Und was meinen Arbeitgeber betrifft, so hatte und habe ich mit ihm keine Probleme in arbeitsrechtlichen Fragen.

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