Geschäftsfähig?

5 Antworten

Der Junge hätte den Kaufvertrag nicht unterschreiben dürfen. Du musst es rückabwickeln.

Der Vertrag wurde durch die Aussage der Mutter unwirksam und du musst das Geld zurück geben.

Darnanas 
Fragesteller
 18.08.2023, 19:19

Doch bei dem Kauf war der Vater damit einverstanden

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wiki01  18.08.2023, 19:20
@Darnanas

Der 15-jährige kann keinen wirksamen Kaufvertrag abschließen.

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GrayWolf  18.08.2023, 19:22
@Darnanas

Laut deiner Aussage hat der Junge behauptet, dass sein Vater einverstanden wäre - da dem anscheinend nicht so ist, kannst du nichts machen, der Vertrag ist unwirksam.

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Kingfisher6  18.08.2023, 19:22
@Darnanas

Das wird in dem Fall nur durch eine schriftliche Einverständniserklärung des Vaters rechtlich wirksam.

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AnglerAut  18.08.2023, 19:24
@Darnanas

Oder der Junge hat gelogen. Du bist in der beweispflicht. Wird nicht klappen.

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Ohne die schriftliche Erlaubnis der Eltern oider eine von denen Unterschriebene Vollmacht der / des Erziehungsberechtigten und da kann der Junge Käufer erzählen was er will kommt kein Rechtsgültiger Vertrag zustande muß Rückabgewickelt werden.

Generell ist immer eine Vollmacht erforderlich wenn der Vertragspartner noch nicht Volljährig ist.

Von Experte wiki01 bestätigt

Mit 15 Jahren ist man nur eingeschränkt geschäftsfähig. Hast du keine Unterschrift der Eltern, ist der Kaufvertrag nicht rechtsgültig. Somit musst du das Geld zurückzahlen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
obwohl in der Anzeige steht das wir es nicht zurück nehmen und es ein zu 100% Verkauf ist

Völlig wurscht, was du alles in die Anzeige geschrieben hast- der Kaufvertrag hat keine Gültigkeit

Darnanas 
Fragesteller
 18.08.2023, 19:20

Der Vater war beim Kauf aber einverstanden

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wiki01  18.08.2023, 19:21
@Darnanas

Wurscht. Der 15-jährige kann allein keinen wirksamen Kaufvertrag abschließen.

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10tel  18.08.2023, 19:50
@Darnanas

Warum hat der den Vertrag nicht unterschrieben?

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