Kaufvertrag übers Internet? rechtskräftig?

5 Antworten

Du hast ein Auto für 2000€ verkauft. Der Vertrag steht.

Entweder du hast hier als Vertreter mit Vollmacht gehandelt oder ohne Vollmacht.

Im ersten Fall bekommt der Käufer das Auto, im zweiten Fall bekommt er SChadenersatz von dir.

Ich wäre an deiner Stelle sehr vorsichtig mit der Aussage, dass du keine Vollmacht zum Verkauf hattest. Du machst dich gegenüber dem Käufer nicht nur schadensersatzpflichtig, böse Menschen könnten auch noch § 263 StGB in den Raum stellen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Muss ich ihn das Auto aushändigen ?

Scherzkeks, ihr habt euch auf Preis xx geeinigt, du hast es ihm sogar bestätigt.

DU MUST SOGAR

der kommt, zahlt und nimmt das Auto mit.

hoffentlich ist das Fahrzeug abgemeldet.

colorado1704 
Fragesteller
 07.12.2021, 00:03

Ist ja nicht mein Auto

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Pokhorny  07.12.2021, 00:09

Erstmal ist er nicht der Besitzer und selbst dann gilt ein 14tägiges Widerrufsrecht ohne Begründung.

Community Experte... Ja ne is klar...

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peterobm  07.12.2021, 00:12
@Pokhorny

ein Oberschlaumeier

Privatverkauf - zudem holt der sich das Auto ab,

es gibt KEIN 14tägiges Widerrufsrecht

er verkauft das Auto mit Wissen im Auftrag der Tante; sonst noch was?

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Pokhorny  07.12.2021, 00:13
@peterobm

Ach beim Privatverkauf wird das deutsche Recht ausgesetzt. ja sowas aber auch.

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peterobm  07.12.2021, 00:15
@Pokhorny
beim Privatverkauf wird das deutsche Recht ausgesetzt

wie kommst auf den Schwachsinn

das Widerrufsrecht hast nur bei Haustürgeschäften, oder im Onlinehandel

du kaufst bei Rewe und Co im Laden, hast das auch nicht.

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kevin1905  07.12.2021, 00:18
@Pokhorny

Widerrufsrecht bei Privatverkauf??

Nur wenn explizit vereinbart.

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Pokhorny  07.12.2021, 00:19
@peterobm

Alter... Wenn ich den Wagen privat verkauft habe, muss ich ihn nicht zurücknehmen. ich kann aber sehr wohl VOR dem Verkauf zurücktreten.

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kevin1905  07.12.2021, 00:21
@Pokhorny

Auf welcher Grundlage wäre der Rücktritt denn? Irrtum? Arglistige Täuschung?

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peterobm  07.12.2021, 00:26
@Pokhorny
Alter... Wenn ich den Wagen privat verkauft habe, muss ich ihn nicht zurücknehmen.
dann gilt ein 14tägiges Widerrufsrecht 

Autsch, du widersprichst dir selbst

sobald 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen - liegt ein Kaufvertrag vor; ohne wenn und aber.

zumal der FE das noch bestätigt hat. und zudem Schriftlich. Reicht zu.

ich kann aber sehr wohl VOR dem Verkauf zurücktreten.

nach Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr

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Pokhorny  07.12.2021, 00:37
@peterobm

Es ist spät... ich hab keine Bock mich zu streiten und eigentlich auch keine Lust viel zu schreiben, egal. Ja so eine Vereinbarung über Whatsapp kann ein Vertrag sein. Ob der nun aber rechtlich gültig ist, steht auf einem ganz anderem Blatt.
Schriftlich ist nicht schriftlich, die Rahmenbedingungen sind gesetzt, kann man auch so machen, aber das ganze ist trotzdem nicht zu 100% rechtlich bindend.
Na klar, kann der Käufer bei der jetzigen Ablehnung mit dem Screen zum Anwalt rennen, hätte aber schlechte Chancen.
Und ja mit den 14 Tagen, da hab ich ins Klo gegriffen.

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peterobm  07.12.2021, 00:39
@Pokhorny
Na klar, kann der Käufer bei der jetzigen Ablehnung mit dem Screen zum Anwalt rennen, hätte aber schlechte Chancen.

und schon wieder der berühmte Griff ins Klo

ich würde das Fahrzeug für den Preis auch bekommen.

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Ist gültig, wenn sowohl er als auch du schriftlich bestätigt, dass ihr damit einverstanden seid. Ist es ein Kaufvertrag und somit rechtskräftig.

colorado1704 
Fragesteller
 07.12.2021, 00:00

Hab ich doch (hiermit bestätige ich den Verkauf von bla bla)

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Martin496  07.12.2021, 00:04
@colorado1704

Hab's geändert. Leider etwas schnell geantwortet ohne richtig zu lesen.

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colorado1704 
Fragesteller
 07.12.2021, 00:04

Also ohne Unterschrift kein Vertrag ?

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Martin496  07.12.2021, 00:34
@colorado1704

Doch in dem Fall zählt deine Bestätigung als deine Unterschrift quasi. Unterschrift bedeutet ja auch nicht mehr wie dass du damit einverstanden bist.

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Das ist ein gültiger Kaufvertrag.

colorado1704 
Fragesteller
 06.12.2021, 23:59

Also könnt ich theoretisch auch dein Auto verkaufen ? Ist ja nicht mein Auto sondern deiner ?

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hotrod66  07.12.2021, 00:00
@colorado1704

Natürlich nicht. Ich habe dich ja nicht dazu ermächtigt. Außerdem hast du von meinen Autos keine Daten und Bilder.

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peterobm  07.12.2021, 00:03
@colorado1704

kannst du nicht,

aber das deiner Tante

ich hab das Auto (meiner Tante ) ins Netz gestellt da sie mich darum gebeten hat es zu verkaufen
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peterobm  07.12.2021, 00:05
@colorado1704

und wie kommst dann darauf das Auto zu verkaufen??

die Tante kann dir ne Vollmacht ausstellen

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colorado1704 
Fragesteller
 07.12.2021, 00:07
@peterobm

Kann muss sie aber nicht, sonst könnt ich ja von jeden das Auto verkaufen oder

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hotrod66  07.12.2021, 00:07
@peterobm

Wenn er gar nicht dazu berechtigt ist, ändert das nichts an der Gültigkeit des durch ihn geschlossenen Vertrages. Dann hat er ein richtiges Problem und ist schadenersatzpflichtig.

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hotrod66  07.12.2021, 00:08
@colorado1704

Das ist jetzt dein Problem. Du hast einen Vertrag und den musst du erfüllen

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VirageXO  07.12.2021, 00:24
@colorado1704

Sicher kannst du sein Auto verkaufen; du kannst auch mein Auto verkaufen.

Dann aber hast du das Problem, dass du den Vertrag nicht erfüllen kannst und Schadensersatz leisten musst.

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Answer1234567  07.12.2021, 00:29
@colorado1704

Du hast also keine Vollmacht deiner Tante? Sprich: Du hast ohne Vollmacht etwas verkauft, dass dir nicht gehört und das du nicht verkaufen durftest? Sehr schön. Das nennt man in Deutschland Betrug und bringt dir bis zu 5 Jahre hinter Gittern ein.

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