Türgriff Auto kaputt Garantie oder Gewährleistung?

2 Antworten

Das sollte auf jeden Fall allein schon durch die gesetzliche Gewährleistung, die dir mindestens für ein Jahr gegeben werden muss vom gewerblichen Verkäufer, abgedeckt sein. Da weise ihn mal drauf hin. Dazu brauchst du auch keine Garantie von dem Händler – eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers, die er dir auch nicht zwingend geben muss.
Wenn er dir die Reparatur verweigert, würde ich ihn freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass du dir ansonsten juristische Unterstützung holst durch einen Anwalt, wodurch ihm weitere Kosten über den Türgriff hinaus entstehen.

Den Türgriff würde ich nun wirklich nicht zu einem Verschleißteil zählen...Das fällt für mich mindestens unter die Gewährleistung. Innerhalb von 2 Wochen reißt ein Türgriff nicht ab bei normaler Benutzung. Das müsste dir der Händler erstmal nachweisen. Innerhalb von 6 Monaten ist anzunehmen, dass der Mangel bei Übergabe schon bestand.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Automotive embedded Softwareentwickler